ÜBER UNS

Gutsch & Schlegel, das sind wir: Dr. Hans- Martin Gutsch und Thomas Schlegel sowie unser engagiertes Team von Rechtsanwälten und Mitarbeitern. Unsere beruflichen Wurzeln liegen im Musikgeschäft, begonnen haben wir beide in den 90ern als Justitiare der damaligen edel records GmbH. So ergibt es sich fast von selbst, dass Rechtsthemen rund um die Musik bereits bei der Gründung unserer Kanzlei im Jahre 2003 einen zentralen Schwerpunkt unserer Tätigkeit darstellten. Viele etablierte Musiker haben wir aber bereits vertreten bevor sie ihren allerersten Vertrag unterschrieben haben. Dass Newcomer kein großes Budget haben, wissen wir – lassen Sie uns darüber reden.

Unsere Kompetenzfelder Urheber-, Marken- und Lizenzrecht

Heute beraten und vertreten wir nationale und internationale Kreative und Unternehmen aus den verschiedensten Bereichen der Kreativindustrie in sämtlichen Fragen des Urheber-, Marken und Lizenzrechts. Komponisten, Autoren, Manager, Produzenten, Regisseure und Agenturen sind ebenso unsere Mandanten wie Label, Musik- und Buchverlage, Filmproduzenten, Vertriebe und Werbeagenturen. Aber auch Markenartikler und Industrieunternehmen wenden sich an uns, wenn sie urheberrechtlichen Herausforderungen gegenüberstehen, beispielsweise Kreativunternehmen oder Beteiligungen kaufen, Lizenzen erwerben, Musik für Werbespots lizensieren, Darsteller unter Vertrag nehmen oder Designer engagieren wollen. Dabei helfen uns unsere Netzwerke, um Sie auch außerhalb unserer eigentlichen rechtlichen Tätigkeit zu unterstützen, beispielsweise Musik zu sourcen, Designer zu finden oder Kontakte zu Künstlern oder Unternehmen aufzunehmen.

Vertragsverhandlungen und Prozessvertretung als weitere Säule

Neben der Verhandlung von Verträgen sowie der rechtlichen Gestaltung und Begleitung von kreativen Projekten liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei in der außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Vertretung vor Gericht ist nämlich eine ganz eigene Wissenschaft. Sie setzt vertiefte Kenntnisse im Prozessrecht sowie Erfahrung im Auftreten vor Gericht und bei prozesstaktischen Fragen voraus. Deshalb gibt es bei uns Spezialisten, die sich mit nichts anderem beschäftigen. Denn das schönste Recht nützt nichts, wenn man es nicht auch durchsetzen kann.

Wir kämpfen für Sie

Anwälte haben eine Tendenz Ihnen zu sagen, dass das, was Sie vorhaben, nicht geht, Sie vor Gericht kaum eine Chance haben oder man das so oder so sehen kann. Damit ist Ihnen wenig geholfen. Unser Ehrgeiz ist, Lösungen zu finden, auch in schwierigsten Fällen noch eine Angriffs- oder Verteidigungsstrategie zu entwickeln, Ihnen klare Antworten sowie Entscheidungshilfen zu geben und Sie nicht im Regen stehen zu lassen. Das können wir versprechen.

Tätigkeitsfelder

Musik
Entertainment
Produkt- und Markenpiraterie
Wirtschaftsrecht
Prozessführung

Musik

“Music is spiritual. The music business is not.“ (Van Morrison)

Musik ist nicht nur eine Kunst, Musik ist vor allem auch ein Geschäft, in dem Gesetze und Verträge eine mindestens so wichtige Rolle spielen wie in anderen Wirtschaftszweigen. Wem welche Rechte zustehen, wer was verdient, wie lange man gebunden ist und wer was genau zu leisten hat, das alles sollte sorgfältig durchdacht, formuliert und vertraglich festgehalten werden. Wir kennen die Branche und ihre Protagonisten seit vielen Jahren. Unsere Erfahrungen und unser Know-how beschränken sich deshalb nicht nur auf juristische Fragen. Wir können Sie übergreifend beraten und unterstützen, egal ob es den Markt als solches betrifft oder um Strategien, Perspektiven, die Einschätzung von Beteiligten sowie kreative Prozesse geht.

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und die Grenzen auf. Mit uns an Ihrer Seite vermeiden Sie sowohl Gefahren und Fallstricke zu übersehen als auch Konsequenzen falsch einzuschätzen. So können Sie mit Hilfe unserer Beratung möglichen Problemen in der Zukunft vorbeugen. Ob Komponist, Musiker, Band, Manager oder Produzent, ob Plattenlabel, Musikvertrieb, Musikverlag, Veranstalter oder Merchandiser: Wir schützen Ihre Interessen in allen Bereichen des Musikbusiness. Wir beraten Sie, verhandeln für Sie Verträge und setzen Ihre Rechte durch. Wir begleiten Sie, unabhängig davon ob Sie nun ein nationaler oder internationaler Künstler sind. Wenn Sie am Beginn Ihrer Karriere stehen, helfen wir Ihnen beim weiteren Aufbau, wenn Sie bereits etabliert sind, unterstützen wir Sie on top zu bleiben.

Leistungen

  • Künstlervertrag
  • Bandübernahmevertrag
  • Labeldeals (Rahmenlizenzvertrag)
  • Vertriebsvertrag
  • Produzenten- /Remixvertrag
  • Synchronisationsvertrag
  • Managementvertrag
  • Bandvertrage (GbR Vertrag)
  • Konzert-/Aufführungsvertrag
  • Künstlervertrag (Musiker / Gastpielunternehmen)
  • Gastspielvertrag
  • Agenturvertrag / Konzertvermittlungsvertrag
  • Veranstaltungsvertrag
  • Veranstaltungsbesuchervertrag
  • Tourneevertrag
  • Administrationsvertrag (Musikverlag)
  • Autorenexklusivvertrag
  • Editionsvertrag
  • Filmmusikvertrag
  • Sample-Clearance und Sampling-Vertrag
  • Clearance von Rechten an Musik für Werbekampagnen und entsprechende Lizenzvertrag
  • Merchandisingvertrag
  • Multimediaproduktionen
  • Sponsorenvertrag
  • Rechtsfragen zu GEMA und GVL

Entertainment

“The entertainment industry is as it always has been. It’s a rough bunch of people and a rough industry.” (John Perry Barlow)

Entertainment ist glamourös, das Umfeld ist trendy, die Leute sind spannend und locker. Aber machen wir uns nichts vor: Es geht ums Geschäft, geschenkt wird hier keinem etwas und wer nicht aufpasst, gerät sehr schnell ins Hintertreffen. Auch jenseits der Musik sind wir daher seit vielen Jahren in der Entertainmentbranche aktiv. Buch, Film, TV, Mode, Fotografie und Themen, die das Internet betreffen – wir kennen uns aus, bewegen uns in den entsprechenden Netzwerken und verfügen über die notwendigen Kontakte. Davon profitieren Sie als unser Mandant. Ob Sie nun selber kreativ tätig sind oder kreative Leistungen anderer vermarkten, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer Projekte, finden wirtschaftlich sinnvolle sowie rechtlich gangbare Lösungen und vertreten Ihre Interessen bei allen Verhandlungen ebenso wie vor Gericht.

Buch

Wir beraten Autoren, Agenten, Buchverlage und Vertriebe bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der gerichtlichen wie außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen und Ansprüche.

Aber nicht nur rechtlich sind wir im Buchbereich zuhause: Unser Kollege Rechtsanwalt Tilman Winterling gehört mit seinem Blog 54books (http://www.54books.de/) zu den angesagten jungen Literaturbloggern in Deutschland.

Leistungen

  • Autorenvertrag
  • Übersetzervertrag
  • Illustratorenvertrag
  • Taschenbuchlizenzvertrag
  • Bestellvertrag
  • Agenturvertrag
  • Producingvertrag
  • Fotografenvertrag
  • Modelvertrag
  • Sprechervertrag
  • Hörbuchlizenzvertrag
  • Kooperationsvertrag

TV/Film (inkl. Werbefilm)

Wir vertreten Schauspieler, Agenten, (Drehbuch-) Autoren, Regisseure, Produktionsfirmen und Vertriebsfirmen sowohl hinsichtlich ihrer Verträge als auch in Bezug auf gesamte Produktionen.

Leistungen

  • Exposévertrag
  • Treatmentvertrag
  • Drehbuchvertrag
  • Verfilmungsvertrag
  • Auftragsproduktionsvertrag
  • Koproduktionsvertrag
  • Regievertrag
  • Darstellervertrag
  • Kameramannvertrag
  • Produktionsleitervertrag
  • Filmkomponistenvertrag
  • Rechteklärung bei vorbestehender Musik
  • (Welt)Vertriebsvertrag
  • Verleihvertrag
  • Lizenzvertrag
  • Kinoverleihvertrag

Mode

Wir vertreten Designer, Modeunternehmen und Modevertriebe.

Leistungen

  • Lizenzerwerb (an Designleistungen)
  • Rechtsschutz (Design, Marke, Wettbewerbsrecht)
  • Vertriebsvertrag
  • Handelsvertreter

Fotografien

Wir beraten und vertreten Fotografen sowie alle, die Fotografien kommerziell nutzen.

Leistungen

  • Fotografenvertrag
  • Model-Vertrag
  • Lizenzvertrag für Fotos und Bilder
  • Vorgehen gegen unerlaubte Nutzung von Bildern durch Dritte, Geltendmachung von Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Beratung im Hinblick auf zulässige Motive und Sujets, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte Dritter (z.B. Architekten, bildende Künstler) und das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen

Internetrecht, Online Marketing und Social Media

Wir vertreten Betreiber von Online-Shops und Websites sowie Webdesigner.

Leistungen

  • Webdesigner-Vertrag
  • Pflichtangaben auf Websites, Impressum, Datenschutzerklärungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Widerrufsbelehrungen, SEO Vertrag, Bannervertrag, sonstige Werbeverträge

Produkt- und Markenpiraterie

„Unsere Technologie ist eine Re-Innovation auf Basis fortschrittlicher Entwicklungen des Auslands, die wir angepasst haben.“ (Liu Zhijun, chinesischer Eisenbahnminister)

Das Kopieren von Waren und die nicht genehmigte Verwendung von Marken, die sogenannte Produkt- und Markenpiraterie, ist ein Milliardengeschäft, dessen Absatzwege gerade durch das Internet immer vielfältiger werden. Produkt- und Markenpiraterie führt zu Umsatzverlusten und zu Imageschäden zum Beispiel durch schlechte Qualität der Piraterieprodukte. Das beeinträchtigt Rechteinhaber ebenso wie Händler und Konsumenten. Ob Schrauben, KFZ-Ersatzteile, Schreibgeräte, Mode- und Merchandiseartikel, CDs oder DVDs, betroffen sind fast alle Branchen.

Wir helfen unseren Mandanten gegen Produkt- und Markenpiraterie vorzugehen, ihre Rechte gerichtlich wie außergerichtlich zu schützen und Ersatz für den Ihnen entstandenen Schaden zu erstreiten. Wo wiederkehrende Verletzungen zu befürchten sind, erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Vorgehensweisen, die zu Ihnen und Ihren durch Piraterie beeinträchtigten Rechten passen und eine effiziente Zusammenarbeit ermöglichen. Im Bedarfsfall organisieren wir nicht nur Recherchen und Überwachungen, sondern schalten auch Anwälte außerhalb Deutschlands ein. Dabei ist es für uns selbstverständlich, Ihre Kosten im Blick und so gering wie möglich zu halten. Gerade bei Rechtsverletzungen in Deutschland kommt uns dabei zugute, dass die Kosten der Rechtsverfolgung in der Regel vom Rechtsverletzer – also Ihrem Gegner – zu tragen sind, so dass ein Vorgehen für Sie in vielen Fällen sogar kostenneutral erfolgen kann.

Leistungen

  • Prüfung Erfolgschancen
  • Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungs- sowie Aufwendungsersatzansprüchen
  • Schutzrechtsverwarnung, insb. Abmahnung
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Unterlassungsklage
  • Stufenklage (Auskunft und Schadensersatz)
  • Kostenklage
  • Effektive Zwangsvollstreckung

Wirtschaftsrecht

Du musst in deinem Leben nur ganz wenige Dinge richtig machen, so lange du nicht zu viele Dinge falsch machst.“ (Warren E. Buffett, Großinvestor und Unternehmer)

Wir beraten unsere meist aus der Entertainmentbranche stammenden Mandanten auch in ihren allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Belangen. Die an uns herangetragenen Themen sind dabei vielschichtig und berühren die unterschiedlichsten Rechtsbereiche, vom Gesellschafts- und Arbeitsrecht über das Marken- und Designrecht bis hin zum Wettbewerbsrecht.

Gesellschaftsrecht

Wir begleiten und unterstützen unsere Mandanten in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Unsere Beratung beschränkt sich dabei nicht nur auf die Gründung von Unternehmen und die Wahl der richtigen Rechtsform. Wir stehen Ihnen vielmehr auch bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Seite, die Ihr Unternehmen betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Themen rund um Kapitalerhöhungen, Rechte von Gesellschaftern oder formale wie inhaltliche Anforderungen an Gesellschafterversammlungen und –beschlüsse.

Ein Schwerpunkt unserer gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit liegt im Kauf und Verkauf von Unternehmen aus dem Entertainmentbereich, beginnend mit der Due Diligence – also der Prüfung und Analyse einer Gesellschaft im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse – bis zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrages. Gerade dort, wo Urheber- und Markenrechte die zentralen Vermögensgegenstände eines Unternehmens ausmachen, kommt Ihnen dabei unserer langjährige Erfahrung und unsere speziellen Kenntnisse im Entertainmentbereich zugute. Wir wissen, nach welchen Risiken wir bei der Due Diligence Ausschau halten müssen und wie der Wert von Rechten zu beurteilen ist. Und wir wissen bei der Vertragsgestaltung, welche speziellen Klauseln in den Vertrag aufzunehmen sind, um Sie gegen die besonderen Risiken eines solchen Unternehmenskaufes abzusichern.

Leistungen

  • Gesellschaftsgründung
  • Satzungen
  • Gesellschaftsvertrag
  • Ein- und Austritt von Gesellschaftern
  • Due Dilligence und Unternehmenskaufvertrag ( Schwerpunkt Kreativindustrie)

Arbeitsrecht

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Angestellte, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Leistungen

  • Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführervertrag
  • Beratung bei Kündigungen und sonstigen Personalmßnahmen

Marken- und Designrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Auswahl, der Eintragung, dem Schutz sowie der Auswertung ihrer Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel und Designs.

Leistungen

  • Beratung bei Marken- und Firmenkreation
  • Marken-, Firmen-, Werktitel- und Designrecherchen
  • Anmeldung von Marken und Designs in Deutschland und der EU sowie von internationalen Marken
  • Schaltung von Titelschutzanzeigen
  • Abwehr von Rechtsverletzungen
  • Durchsetzung von Auskunfts- und Schadensersatzersatzansprüchen
  • Hilfe bei Abmahnungen und Klagen
  • Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen
  • Erstellung und Verhandlung von Agenturverträgen

Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb enthält die Spielregeln fairen Verhaltens im Wettbewerb, die jedes Unternehmen einhalten muss.

Unwirksame AGB, das Fehlen einer Widerrufsbelehrung beim Online-Handel, ein fehlerhaftes Impressum auf einer Website, Schleichwerbung oder die Werbung mit falschen Testergebnissen, Zertifikaten usw. können beispielsweise einen Verstoß gegen dieses Gesetz darstellen. Wir helfen unseren Mandanten diese Regeln einzuhalten, gegen Verstöße ihrer Wettbewerber vorzugehen oder sich zu wehren, wenn ihnen selber ein Verstoß vorgeworfen wird.

Leistungen

  • Prüfung von Werbemaßnahmen und Verhinderung von Verstößen gegen das UWG
  • Abwehr von Rechtsverstößen durch Mitbewerber
  • Hilfe bei Abmahnungen und Klagen

Prozessführung

Der Gerichtshof ist eine Körperschaft mit dem Zweck, herauszubekommen, welche Partei den geschickteren Anwalt hat.“ (unbekannt)

Ein altes Sprichwort sagt „Gut Recht bedarf guter Hilfe.“ Das stimmt und wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, alles dafür zu geben, dass Sie nicht nur Rechte haben, sondern diese auch bekommen. Das gilt im Bereich der Produkt- und Markenpiraterie ebenso wie in allen sonstigen Bereichen, in denen wir tätig sind, insbesondere also überall dort, wo Urheber- und Markenrechte betroffen sind. Nicht jeder Anwalt, der gut in der Verhandlung von Verträgen ist, versteht sich auch auf die Führung von Prozessen vor Gericht. Hier braucht es vielmehr spezielle Kenntnisse im Prozessrecht sowie Erfahrung in prozesstaktischen Fragen und im Auftreten vor Gericht. Daher haben wir ein Team von Prozessanwälten, die sich ausschließlich mit der Durchführung von gerichtlichen Streitigkeiten beschäftigen und hier über langjährige Erfahrung verfügen. Ob Sie nun Kläger oder Beklagter sind, wir kennen die zum Teil sehr unterschiedliche Rechtsprechung der Gerichte in den verschiedenen Bundesländern und wir wissen, welche Taktiken wo zum Erfolg führen. Daher können wir unsere Beratung und Prozessführung optimal in Ihrem Interesse und am den jeweiligen Einzelfall ausrichten. Bereits zu Beginn eines Falles erörtern wir mit Ihnen sowohl Ihre Erwartungen als auch Ihre Ziele, um diese im gesamten weiteren Verlauf einer Auseinandersetzung im Auge behalten zu können. Wir sprechen dabei stets Ihre Sprache und werden Sie nicht durch juristische Ausführungen verunsichern. Ihre konkreten Fragen werden von uns immer möglichst konkret beantwortet. Selbstverständlich ist für uns zudem eine realistische Einschätzung des Kostenrisikos unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfolgschancen. Deshalb werden wir auch stets mit Ihnen darüber beraten, ob die Durchführung eines Prozesses für Sie wirtschaftlich Sinn macht. Kein Prozess sollte um seiner selbst willen geführt werden. Auch wir können Ihnen leider nicht immer den gewünschten Erfolg garantieren. Aber wir können Ihre Erfolgschancen durch kompetente Beratung und Prozessführung sowie durch fundierte Kenntnis der Rechtsprechung maximieren.

Leistungen

  • Prüfung Erfolgschancen
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Allgemeine Leistungsklage
  • Feststellungs- und negative Feststellungsklage
  • Stufenklage (Auskunft und Schadensersatz)
  • Unterlassungsklage
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Urkundsprozess
  • Berufungsverfahren
  • Revisionsverfahren
  • effektive Zwangsvollstreckung bzw. Vollstreckungsabwehr

Rechtsanwälte



Jan Ehlers
Tel.: +49-40-8222699-63
jehlers@g-s-legal.com


Jan Ehlers ist seit April 2013 als Rechtsanwalt für die Kanzlei Gutsch & Schlegel tätig.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen deutscher wie ausländischer Fotografen, Musiker und Merchandising-Unternehmen. Zu seinen Gegnern zählen regelmäßig der Re-Commerce-Handel, bekannte Großhandels- und Einzelhandelsunternehmen wie auch Anbieter von Streaming-Diensten im In- und Ausland.

Bereits während seiner Ausbildung legte er seinen Schwerpunkt auf den gewerblichen Rechtsschutz (IP/IT) und verfügt mittlerweile über eine langjähre Erfahrung in sämtlichen Sparten des „Grünen Bereichs“, insbesondere im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht sowie im Urheber- und Medienrecht.

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Greifswald arbeitete er am Lehrbuch „Unlauterer Wettbewerb“ von Prof. Dr. Axel Beater mit.

Jan Ehlers ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR) sowie der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Urheber- und Medienrechtler.

Werdegang

Ab 1999 Studium der Rechtswissenschaften, EMAU Greifswald, Schwerpunkt: Wettbewerbs-, Kartell- und Immaterialgüterrecht

2006 1. Juristisches Staatsexamen (Prädikat)

Ab 2006 Referendariat, Hans. OLG Hamburg

2008 2. Juristisches Staatsexamen

Ab 2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Axel Beater, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht

Ende 2016 Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht

März 2019: Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch



Dr. Stefan Ellenberg
Tel.: +49-40-8222699-56
sellenberg@g-s-legal.com


Dr. Stefan Ellenberg ist seit 2011 als Rechtsanwalt der Kanzlei Gutsch & Schlegel in leitender Funktion tätig.

Bereits während seiner Ausbildung konzentrierte sich Herr Dr. Ellenberg auf die Medienbranche. Er absolvierte Praktika und Stationen in den Rechtsabteilungen diverser Medienunternehmen und war als wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine spezialisierte Urheberrechtskanzlei tätig. Seine berufliche Laufbahn begann Herr Dr. Ellenberg 2008 als Manager Business & Legal Affairs im Konzern der börsennotierten Edel AG.

Herr Dr. Ellenberg vertritt nationale und internationale Mandaten in urheber-, marken- und persönlichkeitsrechtlichen Belangen gerichtlich und außergerichtlich.

Schwerpunktmäßig berät Herr Dr. Ellenberg seine Mandanten im Zusammenhang mit dem Schutz und der kommerziellen Auswertung von kreativen Inhalten und Kennzeichen. Hierbei kann es sich um den Entwurf oder die Prüfung eines Bandübernahme-, Autoren- oder Auftragsproduktionsvertrages ebenso handeln wie die rechtliche Komplettbetreuung einer Marken- und Lizenzthemenentwicklung nebst Rechteeinholung und anschließender Auswertung im In- und Ausland. Aufgrund seiner fundierten Branchenkenntnisse in den Bereichen Musik (Label), Buch, Film und Merchandisinglizenzen versteht sich Herr Dr. Ellenberg darauf, rechtssichere und finanziell optimierte Lösungen für seine Mandanten zu finden.

2012 wurde Herr Dr. Ellenberg von der Universität Hamburg promoviert. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Urheber- und Medienrechtler.

Dezember 2019: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Sprachen

Deutsch, Englisch


Dr. Hans Martin Gutsch
Tel.: +49-40-8222699-76
hmgutsch@g-s-legal.com


Dr. Hans-Martin Gutsch gründete den Hamburger Standort der damals unter den Namen Sasse & Partner firmierenden Kanzlei Gutsch & Schlegel, den er seit 2003 gemeinsam mit Thomas Schlegel leitet.

Sein Schwerpunkt liegt in der umfassenden Beratung und Betreuung von Mandanten aus allen Bereichen der Kreativ- und Unterhaltungsbranche. Er ist spezialisiert auf Urheber-, Verlags- und Lizenzrecht und vertritt die verschiedensten in diesem Bereich tätigen Personen und Firmen, ebenso auch Branchenfremde, die Rechte erwerben und auswerten wollen.

Zudem verfügt er über langjährige Erfahrung im Gesellschaftsrecht und unterstützt seine Mandanten in allen dieses Rechtsgebiet betreffenden Belangen von der Gründung eines Unternehmens bis zu dessen Liquidation. Bei Unternehmenstransaktionen ist er insbesondere dann gefragt, wenn Rechte ein nicht unwesentlicher Teil der Vermögenswerte der Gesellschaft sind, die verkauft werden soll.

Zu seinen Mandanten zählen neben vielen anderen Künstler wie Saxon, Claptone, Revolverheld, Stanfour, Itchy und Julia Engelmann, Buchautoren wie Markus Heitz, börsennotierte Medienunternehmen wie die Edel AG (Musik, Buch) und die Splendid Medien AG (Film) sowie deren Tochterunternehmen, nationale und internationale Musiklabel wie Play It Again Sam oder Starwatch Entertainment und Start-ups wie Foodboom.

Dr. Gutsch ist Kurator der Wacken Foundation und Mitglied des Beirates der Foodboom GmbH.

Werdegang

1983-1989: Studium der Rechtswissenschaft, Universität Göttingen und University of North Carolina

1993: Promotion

1995: 2. juristisches Staatsexamen

Ab 1995 Leiter Rechtsabteilung der edel records GmbH

Ab 1998 Vorstand der edel AG

Seit 2003 Partner der Rechtsanwaltskanzlei Gutsch & Schlegel (vormals Sasse & Partner)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Veröffentlichungen

„Die Rechtsstellung der Postbank im nationalen und internationalen Bankenwettbewerb“, Studien zum Bank- und Börsenrecht, Nomos Verlag Baden-Baden 1993

„Tonpiraten, kopieren von Musik und Urheberrecht“, in: Musik und Unterricht 68 (2002), S. 11 ff.

„Musik im Film“, in: Haupt, Stefan (Hrsg.), Urheberrecht für Filmschaffende. München 2008

„Multiple Rights Deals in Germany“, (gemeinsam mit Andreas Lichtenhahn) in: Bentley, Julian (Hrsg.), Multiple Rights Deals in the Music Industry, London 2009

„Lösung gesucht! – Zur gegenwärtigen Debatte um Antworten auf die urheberrechtlichen Herausforderungen durch das Internet“, in: EWerK e.V. (Hrsg.), Festgabe für Hans-Peter Schwintowski, Baden-Baden, 2012, S. 75 ff

Sonstiges

Hamburger Abendblatt 20./21. Juli 2015 download: „Liebling der Kreativen“



Kristina Massel
Tel.: +49-40-8222699-40
kmassel@g-s-legal.com

Kristina Massel ist seit 2012 als Rechtsanwältin in der Kanzlei Gutsch & Schlegel tätig.

Ihr Spezialgebiet ist das Urheberrecht. Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei in der umfassenden außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung unserer nationalen wie internationalen Mandantschaft aus der Musik- und Medienbranche bei Verletzungen ihrer Rechte.

Werdegang

Ab 2000 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Rostock. Schwerpunkt: Rechtsberatung – Anwaltsorientierte Juristenausbildung

Ab 2009 Referendariat im OLG Bezirk Rostock

2011: Zweite juristische Staatsprüfung

Sprachen

Deutsch, Englisch



Thomas Schlegel
Tel.: +49-40-8222699-33
tschlegel@g-s-legal.com


Thomas Schlegel ist Partner der Kanzlei Gutsch & Schlegel, deren Standort Hamburg er seit 2003 gemeinsam mit Dr. Hans-Martin Gutsch leitet.

Er vertritt Künstler und Künstlergruppen im internationalen und nationalen Bereich. Zu seinen Mandanten zählen Musikgrößen aller Genres wie Pink Floyd und David Gilmour, Eric Clapton, Genesis und Phil Collins, Iron Maiden, Matthias Reim, Mötley Crüe, In Flames, Albert Hammond, sowie den Jazz-Gitarristen Al Di Meola und die Sopranistin Olga Peretyatko.

Darüber hinaus ist Thomas Schlegel für nationale und internationale im Entertainmentbereich tätigen Unternehmen umfassend beratend tätig. Die Bandbreite reicht dabei z.B. von dem zum Portfolio des Medienunternehmers Frank Otto zählenden Hamburger Label „ferryhouse“, das Label „Starwatch“ der ProSiebenSat.1 Media AG, die „Süddeutsche Zeitung“ bis zu weltweit agierenden Merchandisingunternehmen wie Global Merchandising Services Ltd. (Motörhead, Iron Maiden) oder Bravado („Rolling Stones“, „Guns’n’Roses, „Ramones“).

Thomas Schlegel hat in mehreren Staffeln der Castingshows “Das Supertalent” und “X-Faktor” die teilnehmenden Künstler beraten und deren Verträge mit den beteiligten Produktionsfirmen und Tonträgerunternehmen verhandelt.

Auch hochkarätige und international anerkannte Fotografen wie Ross Halfin (London), Mick Rock,  Bob Gruen (New York) und Neil Zlozower (Los Angeles) gehören zu dem Mandantenstamm von Rechtsanwalt Schlegel.

Werdegang

Ab 1988 Studium der Rechtswissenschaft, Universität Hamburg

Ab 1994 Referendariat am OLG Hamburg

Ab 1997 Justitiar / Leiter der Rechtsabteilung der edel records GmbH und Mitglied der Geschäftsleitung

Seit 2003 Partner der Rechtsanwaltskanzlei Gutsch & Schlegel (vormals Sasse & Partner)

Sprachen

Deutsch, Englisch



Christoph Schütz
Tel.: +49-40-8222699-41
cschuetz@g-s-legal.com

Christoph Schütz ist seit April 2008 für die Kanzlei Gutsch & Schlegel als Rechtsanwalt in leitender Funktion tätig.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich der bundesweiten Prozessführung im Urheber- und Kennzeichenrecht. Hierbei vertritt er regelmäßig die Interessen von nationalen und internationalen Künstlern, Merchandisern, Tonträgerherstellern, Musikverlagen und sonstigen Mandanten aus dem Bereich der Kreativwirtschaft.

Insbesondere die aktuelle Rechtsprechung der „Big Five“ im Bereich des Urheberrechts, also der Landgerichte Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München, hat er sowohl im Bereich von Rechtsverletzungen in dezentralen Netzwerken (P2P-Filesharing) als auch im Bereich nicht lizenzierter Ton- und Bildtonträger („Bootlegs“) durch die von ihm geführten gerichtlichen Verfahren entscheidend mitgeprägt. Hervorzuheben sind auch die Verfahren, die er für diverse Mandanten gegen das Filehosting-Unternehmen „Rapidshare“ vor dem Landgericht Hamburg und dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg geführt hat. Von besonderer praktischer Bedeutung ist weiterhin das von ihm erst- und zweitinstanzlich geführte und in der Revision beim BGH begleitete Verfahren „Al Di Meola“, mit dem der BGH die Rechte der Künstler gegenüber den Rechten von Medienhändlern deutlich gestärkt hat.

Werdegang

1989-1995: Studium der Rechtswissenschaft, Universität Hamburg

1997: 2. Juristisches Staatsexamen, Zulassung als Rechtsanwalt

1997-2001: Rechtsanwalt bei Barklage Brickwedde Dahlmeier Roter

2002-2008: Rechtsanwalt bei Roggelin Witt Wülfing Dieckert

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Backoffice

 

Piotr Drozd

Piotr Drozd
Tel.: +49-40-8222699-0
PDrozd@g-s-legal.com

 

Luke Mathes
Tel.: +49-40-8222699-61
lmathes@g-s-legal.com

 

 

Sebastian Riesler
Tel.: +49-40-8222699-74
SRiesler@g-s-legal.com

 


Lila

News

12. Februar 2024

Daniel Wirtz in der Großen Freiheit

Neues Album veröffentlicht, Chart Entry auf Platz 4, gestern ein fulminanter Auftritt in der großen Freiheit. Danach traf sich Daniel Wirtz mit seinem Anwalt Dr. Hans-Martin Gutsch.

18. Januar 2024

„Hamburg Steht Auf“ – Rathausmarkt 19.1.2024 um 15:30

Ein wichtiges Signal, auch aus Hamburg heraus, wie schon in vielen anderen Städten. Wir bei Gutsch & Schlegel haben unsere Mitarbeiter jedenfalls für die Teilnahme freigestellt. #NoAfD #NoNazis

13. November 2023

Itchy in Hamburg

Vergangenen Freitag: Itchy ließen die Markthalle beben. Nach dem Konzert hatten mal Zeit sich auszutauschen (v.l.n.r): Sibbi (Sebastian Hafner), Panzer (Daniel Friedl), Dr. Hans-Martin Gutsch und Max Zimmer. Im Spiegel: die großartige Biggi Dinter beim Fotografieren!

22. September 2023

Beat Dealer Records @ Reeperbahnfestival

Unter dem Motto „Beats. Deals. Drinks.“ lud Beat Dealer Records aus Hamburg zum Reeperbahnfestival ein. Zu einem kurzen Gesellschaftertreffen fanden sich ein:

Foto v.l.n.r.: Tim Willgeroth, Thomas Schlegel, Dr. Hans-Martin Gutsch und Thorsten Görner.

18. September 2023

weLike Kick-off Event

Die weLike GmbH, die junge Artist & Creator Management Agentur aus Hamburg, hat am Samstag mit einem großartigen Kick-off-Event auf sich aufmerksam gemacht. Während des erfolgreichen  Heimspiels des FC St. Pauli gegen Holstein Kiel trat im „Séparée 31“ des Stadions der Künstler Alexander Knappe auf und begeisterte nicht nur die anwesenden Gäste, sondern insbesondere auch die einladenden weLike-Gründer und langjährigen Mandanten.

Foto v.l.n.r.: Björn Mathes, Alexander Knappe, Luke Mathes, Thomas Schlegel und Frank Otto.

29. Juli 2023

Friday Night In Bremen…

Thomas Schlegel traf seinen Mandanten Al Di Meola nach dessen virtuosen Konzert in Bremen. Wie immer großartig!

Foto: privat

26. Juli 2023

Gutsch & Schlegel stoppen rechtswidrige Musiknutzung durch AfD Kommunalpolitikerin

Gutsch & Schlegel haben erfolgreich die rechtswidrige Nutzung eines Musiktitels durch die AfD-Kommunalpolitikerin Yvonne Venticinque-Effenberger des AfD Kreisverband Waldeck-Frankenberg gestoppt. Die Direktkandidatin des Kreisverbandes hatte auf ihrer Facebook-Seite ein Werbevideo im Rahmen Ihres Wahlkampfes für die rechtsextremistische AfD zu den Hessischen Landtagswahlen 2023 mit dem Titel „Für die Liebe (Akustic Version)“ des Singer-Songwriter Duos „Berge“ hinterlegt. Dies geschah jedoch ohne die erforderliche Zustimmung der exklusiven Rechteinhaberin, unserer Mandantin FerryHouse, einzuholen. Denn damit hat sie nicht nur gegen die „Music Guidelines“ von Facebook verstoßen, sondern auch gegen das Urheberrecht. Die Gegenseite hat eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben und die Kosten getragen.

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel wird das von Frau  Venticinque-Effenberger getragene RVG-Honorar an „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft“ spenden.

 

21. Juli 2023

Legenden in Hamburg – Deep Purple

Vor dem mal wieder grandiosen Konzert von Deep Purple im Stadtpark traf Thomas Schlegel auf den Sänger der Band, Ian Gillan.

Immer wieder schön mit der internationalen Mandantschaft vor Ort in Hamburg zu plauschen.

Foto: Timo Jäger

7. Juli 2023

50 Jahre Strandperle Hamburg

Eine Hamburger Institution wird 50! Bei der Feier der Strandperle Hamburg spielte auch das Wetter mit – Gratulation an die tolle Mandantschaft. Wir genießen unsere regelmäßigen morgendlichen Besprechungen bei Euch am Elbstrand…

Thomas Schlegel mit Pia Fintelmann und Christoph Kaapke (Geschäftsführung Strandperle).

12. Juni 2023

Dr. Ellenberg @ SoundTrack_Cologne20

Dr. Stefan Ellenberg wurde als Panelist zur SoundTrack_Cologne20 am 21. Juni 2023 eingeladen. Er wird dort über das Thema “K.I. und Autorenrechte – Was erwartet uns?” mit Katharina Uppenbrink (Initiative Urheberrecht), Janne Spijkervet (TikTok Speech, Audio and Music Intelligence R&D), Marc du Moulin (ECSA) diskutieren.

5. Juni 2023

Mord auf Ex in Hamburg

Dass man einen Podcast auch live wunderbar auf die Bühne bringen kann haben Leo und Linn höchst eindrucksvoll bewiesen. Ein großartiger Abend.

v.l.n.r. Linn Schütze, Dr. Hans-Martin Gutsch, Leonie Bartsch

31. Mai 2023

Markenverletzung durch NFT

In der Juniausgabe der Zeitschrift Recht Digital (Rdi) des C.H. Beck Verlags befasst sich Dr. Stefan Ellenberg mit dem „MetaBirkin“-Urteil des U.S. District Court in Sachen Hermés vs. Rothschild (United States District Court Southern District of New York, Urteil vom 8.2.2023 – Case 1:22-cv- 00384-JSR). Das Verfahren erlangte weltweite Aufmerksamkeit, weil es sich um eines der ersten Verfahren handelte, in dem es um Fragen der Markenverletzung durch unlizenzierte sog. Non-Fungible Token (NFT) ging. Dr. Ellenberg bespricht die Entscheidung und gibt eine Einschätzung hinsichtlich der Rechtslage in Deutschland auf Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs.

17. Februar 2023

Glückwunsch die Herren von In Flames !

Herzlichen Glückwunsch an unsere Mandanten „In Flames„, die mit ihrem neuen Album „Foregone“ gerade auf Platz 1 der Offiziellen Deutschen Charts eingestiegen sind. Gut gemacht Jungs!

12. Dezember 2022

In Flames in Hamburg 9. Dezember 2022

Schwedenpower in Hamburg – die In Flames waren in der Stadt. Sie begeisterten ihre Fans – und ihren langjährigen Rechtsanwalt Thomas Schlegel.

28. November 2022

George Dubose – The Cold Chillin‘ Photographer

Unser Mandant George Dubose, bekannter Fotograf und großartiger Kerl, wird eine Signierstunde und Fotoausstellung mit dem Autor Ben Merlis veranstalten, der „Goin‘ Off – The Story of the Juice Crew and Cold Chillin‘ Records“ geschrieben hat. Wer ein signiertes Exemplar von Ben’s Buch und George’s großartigem „The Big Book of Hip-Hop Photography“ haben möchte, geht am 15. Dezember 2022 zu Underpressure (Hamburg). Jeder Käufer eines der Bücher kann einen A2-Fotodruck von einem der Cold Chillin‘ Künstler, die in Bens Buch auftauchen, kostenlos mitnehmen.

Außerdem auch Hangout (Dortmund) am 16. Dezember 2022 und Kuchenplatte (Köln) am 18. Dezember 2022. Nicht verpassen…

11. April 2022

Zweifache Altersprüfung beim Versandhandel mit jugendgefährdenden Medien weiterhin erforderlich

Jugendschutz gestärkt! Auf unsere sofortige Beschwerde hin hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 10.1.22 (Az. 3 W 34/21) entschieden, dass beim Versandhandel mit jugendgefährdenden Medien auch weiterhin eine zweistufige Altersverifikation zu erfolgen hat. Der Händler muss die Volljährigkeit des Kunden folglich sowohl bei der Bestellung als auch bei der Ablieferung überprüfen und sicherstellten.

Das Landgericht Hamburg hatte mit Verweis auf das am 1. April 2016 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas vom 3. März 2016 noch entschieden, dass allein eine Altersüberprüfung bei Übergabe der Ware ausreichend sei, um einen verbotenen Versandhandel mit jugendgefährdenden Medien auszuschließen. Dem erteilte das hanseatische Oberlandesgericht nun eine klare Absage. § 1 Abs. 4 JuSchG, der den Begriff des Versandhandels definiere, sei 2016 nicht geändert worden. Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der Alterssichtprüfung in Bezug auf den Versand der Ware für ausreichend erachtet habe, folge mithin keineswegs, dass die Kontrolle der Volljährigkeit im Rahmen des Bestellvorgangs entfallen sollte.

8. April 2022

Neue Pink Floyd Single „Hey Hey Rise Up“ !!!

Pink Floyd veröffentlichen heute eine neue Single zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine. „Hey Hey Rise Up“ ist die erste neue Originalmusik, die unsere Mandanten seit dem 1994er Album „The Division Bell“ gemeinsam aufgenommen haben. Der gesamte Erlös kommt der humanitären Hilfe für die Ukraine zugute. Großartige Sache!

29. März 2022

Gutsch & Schlegel: 3 / Facebook: 0 (Game Over)

Ein weiterer Erfolg für uns gegen Meta/Facebook in Sachen inoffizielle Facebook-Profile. Aufgrund der sehr deutlichen Hinweise in der mündlichen Verhandlung vor dem hanseatischen Oberlandesgericht, hat Meta/Facebook die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgenommen.

Wir müssen daher die Gutsch & Schlegel Profilseiten, die Facebook ohne unsere Zustimmung angelegt hatte, nicht dulden und haben einen Anspruch auf Unterlassung. Interessant noch der Hinweis des Vorsitzenden, dass selbst die Bezeichnung „inoffiziell“ wohl nicht ausreichend sein dürfte, um eine Irreführung über den Ersteller der Profilseiten auszuschließen.

Zum Hinterggrund die News vom 18.2.2020.

Danke an Dr. Stefan Ellenberg und Christoph Schütz für die großartige Arbeit.

12. März 2022

Ergebnis Ukraine Charity Projekt Uta Peters „Art for Peace“

Unser Ukraine Charity Projekt gemeinsam mit der Künstlerin Uta Peters, „Art for Peace“, ist beendet. Wir bedanken uns bei Prof. Dr. Volker Limmroth aus Köln für das Höchstgebot von EUR 1.250,-. Wir erhöhen den Spendenbetrag um die gleiche Summe.

5. März 2022

Charity Projekt Uta Peters „Art for Peace“

Die Künstlerin Uta Peters hat ein Werk zum Ukraine-Krieg geschaffen, das den Schrecken des Wahnsinns audrückt. Wir möchten gemeinsam mit ihr das Bild („Licht und Schatten“ 2022, 70 x 50 cm, Acryl auf Leinwand) versteigern und den kompletten Erlös zugunsten der Aktion Deutschland Hilft spenden. Interessierte können ihr Gebot in Euro an ukraine@g-s-legal.com mailen. Das Startgebot liegt bei EUR 750,-.

Alle Gebote bis zum 11. März 2022 (24 Uhr) werden berücksichtigt. Der Erwerber wird nach Eingang der Zahlung genannt. Gutsch & Schlegel garantiert, dass 100 % des eingehenden Betrages an die Spendenorganisation gelangt. Wir hoffen auf rege Beteiligung.

Uta Peters: „Die rechte Seite des Bildes zeigt die Ukraine als eigenständiges, demokratisches, blühendes Land mit Traditionen und Folklore. Links dagegen begegnet uns nichts als Angst, Tod, Blut, Trauer und Zerstörung. Stoppt Putin, stoppt den Krieg! Frieden für die Ukraine, Frieden für die Welt!

Finales Höchstgebot: EUR 1.250,- von Prof. Dr. Volker Limmroth, Köln. Vielen Dank !

 

 

1. Februar 2022

Unbeachtlichkeit von Bedeutungsunterschieden bei Markenkollisionen – BPatG 29 W (pat) 13/20

Auch der “Babo” kann nicht immer gewinnen. Und so entschied das BPatG mit Beschluss vom 22.11.2021, dass die deutsche Wortmarke “Babo” wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Wortmarke “Bobo” teilweise gelöscht wird.

2014 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarke “Babo” u. a. “Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen” eingetragen. Die Inhaberin der älteren Wortmarke “Bobo”, registriert für “Kinder- und Babybekleidungsstücke, insbesondere Strumpfwaren, Mützen, Schals und Schuhe”, sah sich hierdurch in ihren Rechte verletzt und legte Widerspruch ein.

19. November 2021

Mick Rock, R.I.P.

Mick Rock, einer der legendärsten Rockfotografen aller Zeiten, ist im Alter von 72 Jahren verstorben. Wir verlieren nicht nur einen überaus geschätzten Mandanten, sondern die Welt einen ikonischen Künstler.

28. Oktober 2021

„Darf ich Ihnen das Digga anbieten?“ – Markenschutz von Werbeslogans

Auch wenn man regelmäßig Marken anmeldet, so ist der Werbeslogan „Darf ich Ihnen das Digga anbieten?“  für u.a. Dienstleistungen einer Werbeagentur keineswegs alltäglich.  Die beanstandungslose Eintragung dieser Marke durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) möchte ich daher zum Anlass nehmen, einige Sätze dazu zu schreiben, unter welchen Voraussetzungen Werbeslogans in Deutschland als Marke eingetragen werden können.

Was sind Marken rechtlich gesehen?

Marken sind geschützte Zeichen, mit deren Hilfe ein Unternehmen die eigenen Produkte bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheiden kann. Die Marke signalisiert dem angesprochenen Verkehr, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung von einem bestimmten Unternehmen stammt. Gesichert wird diese sogenannte Herkunftsfunktion dadurch, dass der Markeninhaber allein berechtigt ist, die Marke zur Kennzeichnung seiner Produkte oder Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Die Marke schafft damit ein – theoretisch zeitlich unbeschränktes – Alleinstellungsmerkmal und so einen gegenüber Dritten geschützten Kommunikationskanal zum Kunden.

Marken können grundsätzlich alle Zeichen sein, die dazu geeignet sind, diese Herkunftsfunktion zu erfüllen. Auch wenn das beispielsweise auf Farben, Töne oder dreidimensionale Gegenstände zutrifft, werden meist Wörter, Buchstaben, Zahlen und Abbildungen sowie eine Kombination hieraus als Marke geschützt.

Werbeslogans als Marke

Für Werbeslogans gelten diesbezüglich keine anderen Anforderungen als für „herkömmliche“ Marken wie beispielsweise Herstellernamen. Der Umstand allein, dass es sich um einen Werbeslogan handelt, schließt die Eintragungsfähigkeit jedenfalls nicht aus.

„Die Tatsache allein, dass ein Zeichen von den angesprochenen Verkehrskreisen als Werbeslogan wahrgenommen wird, genügt jedoch nicht zur Verneinung der für die Schutzfähigkeit erforderlichen Unterscheidungskraft (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 44 – Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]). Denn der anpreisende Sinn einer Bezeichnung schließt deren Eignung, als Herkunftshinweis zu wirken, nicht von vorneherein aus.“

(BPatG München, Beschluss vom 22. Januar 2021 – 29 W (pat) 539/19 –, Rn. 25, juris)

Wenn keine „anderen“ Anforderungen gelten, so bedeutet dies, dass der Werbeslogan abstrakt dazu geeignet sein muss, die von ihm in der Markenanmeldungen beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Wesentlich und erforderlich hierfür ist, dass der Werbeslogan von den angesprochenen Verkehrskreisen dabei nicht lediglich als werbliche Anpreisung verstanden wird. Allgemein gehaltene, werbeübliche Wortfolgen wie beispielsweise „Beste Qualität zu niedrigsten Preisen“ genügen daher den markenrechtlichen Anforderungen nicht und eine entsprechende Anmeldung würde u.a. wegen des Fehlens ausreichender Unterscheidungskraft vom DPMA von der Eintragung zurückgewiesen werden.

„Insoweit ist bei Slogans, die eine im Vordergrund stehende Werbefunktion ausüben, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Durchschnittsverbraucher aus solchen Slogans gewöhnlich nicht auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen schließen. Wortfolgen, die nach Art eines Slogans gebildet sind, wird der Verkehr daher als eine Beschreibung oder Anpreisung des Inhalts oder Gegenstands entsprechender Waren und Dienstleistungen auffassen.“

(BPatG München, Beschluss vom 28. Januar 2021 – 25 W (pat) 575/19 –, Rn. 14, juris)

Die Anmeldung eines Werbeslogans als Marke macht daher – abgesehen von der Ausnahme, dass es sich um einen schon sehr bekannten Slogan handelt – nur dann Sinn, wenn der Werbeslogan eine gewisse Originalität, Eigenheit und Prägnanz aufweist, die über das Werbeübliche hinausgehen und der Verkehr den Werbeslogan daher nicht allein als Beschreibung der beworbenen Ware oder Dienstleistung versteht.

„Indizien für die Eignung, die Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Anbieters von denen anderer zu unterscheiden, können dagegen Kürze, eine gewisse Originalität sowie die Prägnanz einer Wortfolge sein. Auch die Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit einer Wortfolge kann einen Anhaltspunkt für eine hinreichende Unterscheidungskraft bieten. Dabei dürfen die Anforderungen an die Eigenart im Rahmen der Bewertung nicht überspannt werden.“

(BPatG München, Beschluss vom 12. November 2020 – 30 W (pat) 510/19 –, Rn. 24, juris)

Eben diese Originalität, Eigenheit und Prägnanz hat das DPMA in der Gegenüberstellung der formellen „Sie“-Form und des, sagen wir, weniger formellen „Digga“ in „Darf ich Ihnen das Digga anbieten?“ gesehen und die Eintragungsfähigkeit daher bejaht.

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Markenanmeldung? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Gerne bin ich Ihnen behilflich.

(Artikel von Dr. Stefan Ellenberg hat zum Thema „Schutz von Werbeslogans“ auf LinkedIn.)

25. August 2021

Happy Birthday Elvis !

Declan Patrick Aloysius MacManus aka Elvis Costello wird heute 67 Jahre alt – wir gratulieren. Anfang September wird das formidable „Spanish Model“ veröffentlicht !

31. Mai 2021

Da spricht die Mandantschaft ein paar wahre Worte gelassen aus!

Auf dem neuen Album der feisten: Verschwörungstheorie

28. Mai 2021

Tilman im „Small Talk“ mit LTO

Für die Karriere Seite der Legal Tribune Online hat unser Rechtsanwalt Tilman Winterling im Interviewformat „Small Talk“ Einblick in seine Arbeit bei Gutsch & Schlegel gegeben. Er berichtet, was man den ganzen Tag als „Literaturszeneanwalt“ macht, mit wem er gerne die Rollen tauschen würde und was ihn an seinem Job nervt.

Das ganze Interview kann man hier lesen.

5. März 2021

Alice Cooper – „Detroit Stories“ #1 der offiziellen deutschen Album-Charts

Glückwunsch an Alice Cooper und EarMusic, beides langjährige Mandanten unserer Kanzlei, die heute mit dem Album „Detroit Stories“ von 0 auf 1 in die offiziellen Deutschen Album-Charts eingestiegen sind.

10. Februar 2021

Landgericht Hamburg: EUR 75.000,- als Streitwert für Verletzung der Marke „PINK FLOYD“ angemessen

In einem von Gutsch & Schlegel Rechtsanwälten geführten Verfahren hat das die 27. Zivilkammer des Landgericht Hamburg (Urteil vom 29.10.2020, 327 O 220/20) einen auf ebay tätigen, gewerblichen Anbieter wegen einer Markenrechtsverletzung zur Zahlung von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 75.000,- verurteilt.

Der Beklagte bot eine CD-Sammlerbox mit dem Zeichen „PINK FLOYD“ an. Die Mandantin der Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte wendete sich konkret nicht gegen das Angebot des Tonträgers, sondern gegen die nicht genehmigte Umverpackung, nämlich eine aus Holz gefertigte „Sammlerbox“.

Der für den Unterlassungsanspruch angesetzte Gegenstandswert in Höhe von ERU 75.000,- sei angemessen und liege im Kammergefüge bei vergleichbaren Fällen.

(Beitrag von Rechtsanwalt Ehlers)

26. November 2020

Kollege Winterling ist jetzt Fachwanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wir gratulieren unserem Kollegen und Mitarbeiter Tilmann Winterling zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Grossartig !

2. Oktober 2020

Iggy Pop in Gucci „Cruise 2020“ Kampagne

Und wieder einmal ein brillanter Werbeauftritt unseres Mandanten Iggy Pop, diesmal in ebenso brillanten Clips der Gucci „Cruise 2020 Kampagne„. Top!

9. September 2020

Yoko Ono Lennon stoppt rechtswidrige Foto-Nutzung durch Verschwörungstheoretiker Heiko Schrang

Für ihre Mandantin Yoko Ono Lennon, Witwe von John Lennon, hat die Kanzlei Gutsch & Schlegel die illegale Nutzung einer der bekanntesten Abbildungen von John Lennon durch den „Autor“ und YouTube-Aktivisten Heiko Schrang beendet. Dieser hatte das Foto in dutzenden YouTube-Videos etc. verwendet und in diesem Zusammenhang seine abstrusen Verschwörungstheorien verbreitet, insbesondere aber auch eigene wirtschaftliche Interessen durch das Anbieten seiner Shirts, Mützen und Bücher verfolgt. Schrang hat nunmehr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und die Kosten zu tragen. Die Kanzlei Gutsch & Schlegel wird das von Schrang getragene RVG-Honorar an „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaftspenden.

8. Mai 2020

Robert Ekson: Blue Poles (Number 11)

Nach langem Corona bedingten Schweigen endlich mal wieder eine Nachricht: unser Mandant Silent Beat Records veröffentlicht heute „Blue Poles (Number 11)“, die erste Single aus Robert Eksons kommender Debut EP „Little Vanities & Great Masterpieces“.

24. Februar 2020

Tina Turner muss Nutzung ihres Bildnisses und Namens für Musicalproduktion nicht dulden.

Tina Turner muss die Bewerbung eines unlizenzierten „Tina Turner“-Musicals mit ihrem Namen und der Abbildung einer Doppelgängerin nicht dulden, wenn hierdurch der irrige Eindruck erweckt wird, es handele sich um Tina Turner und sie wirke an dem Musical mit. So das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.

18. Februar 2020

Gutsch & Schlegel: 2 / Facebook: 0

Mit Urteil vom 13.02.2020, Az. 312 O 372/18 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass unser nicht offizielles Facebook-Kanzleiprofil und die nicht offizielle Facebookseite von Thomas Schlegel gelöscht werden müssen. Bei nicht offiziellen Profilen/Seiten handelt es sich nach Angaben von Facebook um Profile/Seiten, die Facebook automatisch generiert, wenn es keine offiziellen Profile/Seiten gibt, Facebook aber aufgrund von Suchanfragen entsprechendes Nutzerinteresse hieran erkennt. Nachdem wir Facebook außergerichtlich mehrmals erfolglos zur Löschung aufgefordert hatten, erließ das Landgericht Hamburg auf unseren Antrag hin zunächst eine entsprechende einstweilige Verfügung. Diese Verfügung hat das Landgericht Hamburg nun in der Hauptsache bestätigt. Es liege ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Partnerschaft sowie ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Thomas Schlegel vor. Das Landgericht Hamburg führte des Weiteren aus:

Da es sich bei Facebook nicht um einen Suchdienst oder ein Branchenverzeichnis handelt, sondern in erster Linie um ein soziales Netzwerk, das in der Öffentlichkeit u.a. wegen des Umgangs mit Nutzerdaten umstritten ist, besteht bei einer Rechtsanwaltskanzlei, für deren Tätigkeit Vertraulichkeit, Seriosität und Schutz von Mandantendaten von wesentlicher Bedeutung sind, ein erhebliches Interesse, von bestehenden oder potentiellen Mandanten nicht gegen ihren Willen mit einem solchen Netzwerk in Verbindung gebracht zu werden.

29. Januar 2020

Die Feisten

Es ist mehr als 30 Jahre her, dass Hans-Martin Gutsch sie zum ersten Mal gehört hat und erfolgreicher denn je sind sie auf Tour: Die Feisten, Schmidts Tivoli an zwei Abenden seit Monaten ausverkauft. Eine großartiger Show, Danke an Rainer und Zeh!

15. Januar 2020

Zuckerfrei von 0 auf 1

Wir gratulieren unserer Mandantin, der ZS Verlag GmbH (Edel-Verlagsruppe), die zum Jahresstart mit „Die Ernährungs-Docs – zuckerfrei gesünder leben“ von 0 auf 1 in die Bestsellerliste Ratgeber einsteigt!

22. Dezember 2019

EuGH: Weiterverkauf „gebrauchter“ E-Books darf nur mit Erlaubnis des Urhebers erfolgen !

Am 19. Dezember 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof zugunsten der Urheber von E-Books (Urteil zur Rechtssache C-263/18).
Zwei niederländische Verlagsverbände hatten gegen den Betreiber eines Onlineportals geklagt, auf dem Nutzer „gebrauchte“ E-Books zum Kauf oder Tausch anzubieten und erwerben konnten. (mehr …)

18. November 2019

Foodboom auf der eat & STYLE Hamburg

Unsere Mandanten von Foodboom hatten schlicht den coolsten Stand auf der eat & STYLE, Hamburg, am letzten Wochenende. Es trafen sich Sebastian Heinz (Geschäftsführer Foodboom) und Thomas Schlegel zu einem Drink.

(Foto: Uta Peters, Atelier UP)

6. November 2019

Tilman Winterling auf der Pop-Kultur in Berlin

Im Sommer hat Tilman auf der Pop-Kultur in Berlin einen Vortrag zur „Einführung ins Musikrecht“ gehalten. Dieser kann jetzt hier in voller Länge bei YouTube angesehen werden.

 

5. November 2019

Kryptox presents: Kraut Jazz Futurism

Das Berliner Label Kryptox kuratierte wesentliche Teile des Hamburger ÜBERJAZZ FESTIVALS auf Kampnagel, präsentierte dort seine Acts JJ Whitefield, Sissi Rada und Ralph Heidel und veröffentlichte zudem zum Festival seine Compilation „KRAUT JAZZ FUTURISM“. Ein großartiges Event!

Foto: Dr. Hans-Martin Gutsch mit dem Kryptox Gründer und unserem langjährigen Mandanten Mathias Modica (Gomma, Munk, Toytonics)

10. Oktober 2019

Legal Tech: LG Köln verbietet Vertragsgenerator

Wie die Hanseatische Rechtsanwaltskammer in einer Pressemitteilung von heute berichtet, hat das Landgericht Köln (Az. 33 O 35/19) einem renommierten Fachverlag verboten Rechtssuchenden im Rahmen von Legal Tech „Rechtsdokumente in Anwaltsqualität“ anzubieten.

Das Angebot eines Vertragsgenerators („smartlaw“) durch ein Unternehmen, das nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen oder nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) legitimiert ist, verstößt gegen das RDG. „Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen in die AGB hineinschreibt, es liefere keine Rechtsberatung, sondern (nur) ein Verlagserzeugnis; denn die Kundschaft versteht nicht, dass sie lediglich selbst auf eigene Faust auf der Basis von Muster-Sammlungen ihren Vertrag zusammenstellt“, so zitiert die Pressemitteilung aus dem Urteil.

In dem Angebot sah das LG dazu nicht nur einen Verstoß gegen das RDG. Die Bewerbung von „rechtssicheren Verträgne in Anwaltsqualität“ bzw. „individueller und sicherer als jede Vorlage und günstiger als ein Anwalt“ ist irreführend, da der Kunde annimmt, er erhalte vergleichbare Rechtsdienstleistungsqualität wie bei der Anwaltschaft.

Das Urteil selbst liegt im Volltext noch nicht vor.

24. September 2019

Golfer vs. Golfer

Diskutierten die Golfrunde vom Sonntag. Alice Cooper und Thomas Schlegel in Hamburg, Barclay Card Arena.

26. August 2019

Mandanten bei der Arbeit

Eröffneten das New Horizons Festival auf der main stage: TMW und Beat Dealer Records.

Foto: Privat

23. August 2019

Tilman im Gespräch mit detektor.fm

Nach seinem Vortrag am Mittwoch auf der Pop-Kultur war unser Anwalt Tilman Winterling noch zu Gast auf dem Sofa bei detektor.fm. Mit Moderator Christian Bollert sprach er über Stolpersteine für Nachwuchsmusiker, „Metall auf Metall“ und die Urheberrechtsreform.

Das Gespräch kann hier nachgehört werden.

22. August 2019

Tilman auf der Pop-Kultur in Berlin

Gestern war unser Anwalt Tilman Winterling auf der Pop-Kultur in Berlin unterwegs. Nach einem Gespräch mit Oliver Schwesig für das Deutschlandfunk Kultur Magazin „Tonart“ über Musikrecht für Newcomer, das hier nachgehört werden kann, gab er dann im Kinosaal 8 der Kulturbrauerei für den Pop-Kultur Nachwuchs noch einen Workshop zu diesem Thema.

19. August 2019

Kopplung von Gewinnspielteilnahme und E-Mail-Werbung kann zulässig sein

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 27.06.2019 (6 U 6/19) entschieden, dass es zulässig sein kann, die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in den Erhalt künftiger E-Mail-Werbung abhängig zu machen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um acht konkret bezeichnete Unternehmen handelt und der Tätigkeitsbereich des werbenden Unternehmens hinreichend präzise beschrieben worden ist. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die Beschreibung der Tätigkeitsbereiche der anderen Unternehmen in nicht ausreichender Weise erfolgen. (mehr …)

5. August 2019

Vertragsunterzeichnung in Wacken

Silver Lining Music nimmt die britische Heavy-Metal-Legende Diamond Head unter Vertrag. Es feiern in Wacken ( v.l.): Rasmus Andersen, Brian Tatler (beide Diamond Head), Adam Parsons (Manager Diamond Head), Rod Kukla (Silver Lining Music), Karl Wilcox, Andrew „Abbz“ Abberley, Dean Ashton (beide Diamon Head), Dr. Hans-Martin Gutsch (Gutsch & Schlegel, Anwalt Silver Lining Music), Serena Furlan (Silver Lining Music)

30. Juli 2019

Entscheidung des EuGH zu „Metall auf Metall“

Der EuGH hat gestern ein Grundsatzurteil im jahrzehntelangen Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk gefällt: Im konkreten Fall stellt das Sampling eines knapp zwei Sekunden langen nicht wiedererkennbaren Ausschnitts – anders als es bisher der BGH gesehen hat – keinen Eingriff in das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers dar.

Im Deutschlandfunk Kultur Magazin „Fazit“ kommen dazu nicht nur die Anwälte der Parteien zu Wort, auch Tilman Winterling erläutert seine Sichtweise auf das Urteil.

Der Beitrag kann hier abgerufen werden; Tilman ist ab Minute 9:30 zu hören.

30. Juli 2019

Facebook „Like“-Button: Webseitenbetreiber kann für Datenerhebung und Übermittlung an Facebook mitverantwortlich sein

Der EuGH hat mit Urteil vom 29.07.2019 (C-40/17) entschieden, dass Webseitenbetreiber zusammen mit Facebook für die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten an Facebook durch den „Like“-Button verantwortlich sein können.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte den Betreiber der Internetseite des Düsseldorfer Modehauses Peek & Cloppenburg, Fashion ID, auf Unterlassung in Anspruch genommen. Fashion ID hatte zum Unwillen der Verbraucherschützer den „Gefällt mir“- Button von Facebook als Plug-In in die Seite integriert. (mehr …)

26. Juli 2019

Keine Fotos von Kunst mehr bei Instagram?

Die Staatsgalerie Stuttgart macht mit einem Aushang darauf aufmerksam, dass im Museum Fotografieren für private Zwecke erlaubt sei, soziale Medien aber nicht unter diese Erlaubnis fallen. Auf Twitter entsteht darüber eine hitzige Diskussion. Rechtsanwalt Tilman Winterling stand Deutschlandfunk Kultur als Experte im Gespräch mit Britta Bürger zu den rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung und begrüßt „diese überfällige Warnung“ in Stuttgart.

Der Beitrag kann hier nachgehört werden.

17. Juli 2019

Werkschutz für ein von einem Graphikdesigner entworfenes Logo

Immer wieder herrscht Streit über die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Produktlogos. Hierzu erging am 12.06.2019 ein Urteil des OLG Frankfurt am Main (11 U 51/18). In dem Fall stritten sich u.a. ein Hersteller von Auto HiFi-Anlagen (die Klägerin) und das ihn in Marketing und Vertrieb unterstützende Unternehmen (die Beklagte) über die Verwendung des folgenden Logos:

Die Beklagte nahm für sich in Anspruch, dass sowohl die Namensgebung des Logos als auch die graphische Ausgestaltung urheberrechtlichen Schutz genieße. Das OLG entschied jedoch, dass weder die Namensfindung, noch die graphische Gestaltung oder der Gesamteindruck des Logos die für den Schutz als „kleine Münze“ in § 2 II UrhG geforderte Schöpfungshöhe erreichen.

Das Urteil im Detail

Die Beklagte hatte selbst eingeräumt, dass das aus dem englischen Wortschatz vorbekannte Verb „match“ u. a. im Zusammenhang mit Audioprodukten vom Verkehr mit der deutschen Übersetzung „passen“ oder „zusammenpassen“ verknüpft wird und daher lediglich die Charakteristik der neuen „Plug-and-Play“-fähigen Geräte symbolisieren sollte, für die das Logo entwickelt wurde. Die Namensgebung leite sich somit unmittelbar aus dem Gebrauchszweck der für die Produktlinie vorgesehenen Produktbezeichnung ab und kann daher nicht als schöpferische Leistung angesehen werden, so das OLG.

Der Graphiker hatte die Aufgabe erhalten, die Bezeichnung „Match“ zur Gestaltung eines Logos in der Weise graphisch umzusetzen, das es zur Kennzeichnung der Produktlinie und zur Bewerbung und Vermarktung der HiFi-Geräte eingesetzt werden konnte. Das OLG ist der Ansicht, dass sich die schöpferische Tätigkeit an diesem Gebrauchszweck orientierte und dabei nicht über lediglich handwerkliche bzw. routinemäßige Leistungen eines Graphikdesigners hinaus gehe. Ein eigenschöpferischen „Überschuss“ erkannte es nicht.

Der Graphiker habe sich bei der Farbauswahl einer vorbekannten Standardfarbe und bei der Schrifttype der in der öffentlich zugänglichen Schrifttypensammlung erhältlichen Type bedient und diese nur geringfügig ohne erheblichen Arbeitsaufwand verändert. Diese Änderungen dienten dabei nur der Lesbarkeit, sie waren daher ebenfalls schlicht an dem Gebrauchszweck orientiert. Dem konnte die Beklagte nicht substantiiert entgegentreten.

Nach Ansicht des OLG konnte auch die Kombination mit dem „fast forward“-Doppeldreieck, aus einer frei verfügbaren öffentlichen Zeichensammlungen, dem Logo keine eigenschöpferische künstlerische Note verleihen. Denn für den urheberrechtlichen Schutz ist nach dem OLG allein maßgeblich, welche ästhetische Wirkung die Gestaltung beim Betrachter hervorruft. Diese ginge hier nicht über eine Zusammenstellung vorbekannter Formenelemente zur Produktkennzeichnung hinaus.  Daher erreiche in der Zusammenschau die graphische Umsetzung nicht den für ein Kunstwerk erforderliche Mindestgrad an ästhetischem Gehalt. Es sei zwar ein Zeichen geschaffen worden, das seiner Zielrichtung entsprechend, unterscheidungskräftig im Sinne von § 3 I MarkenG sei, aber einen den Gebrauchszweck überschießenden künstlerischen Anspruch vermissen lasse.

15. Juli 2019

EuGH: Keine Pflicht für Online-Plattformen wie Amazon für Verbraucher per Telefonnummer erreichbar zu sein

Der EuGH hat mit Urteil vom 10. Juli 2019 entschieden, dass für Onlinehändler wie Amazon keine Pflicht besteht, für Verbraucher per Telefon erreichbar zu sein.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbz) hatte gegen Amazon geklagt, weil Amazon die Verbraucher nach Ansicht des vzbz nicht in rechtlich ausreichender Weise über seine Telefonnummer informiere. Während aber das deutsche Recht die Angabe einer Telefonnummer gemäß Art. 246a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EGBGB zwingend vorschreibt, spricht Art. 6 Abs. 1 lit. c der Verbraucherrechterichtlinie nur davon, dass der Unternehmer „gegebenenfalls“ seine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse anzugeben habe, damit der Verbraucher schnell Kontakt zu ihm aufnehmen und effizient mit ihm kommunizieren kann. Die Angabe einer Telefonnummer ist hiernach also nicht zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hatte der BGH das Verfahren ausgesetzt und den EuGH u.a. dazu befragt, ob das deutsche Recht den Unternehmer verpflichten könne, stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen und was die in Art. 6 Abs. 1 lit c der Verbraucherrechterichtlinie verwendete Wendung „gegebenenfalls“ bedeute. (mehr …)

13. Juni 2019

Lizensierung von Musik für bühnenmäßige Darstellung nicht über die GEMA möglich

Mit gestrigem Urteil (Az.: 12 O 263/18) verbietet das LG Düsseldorf laut seiner Pressemitteilung dem Schauspielhaus Düsseldorf die von Tonkünstler Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponierte Musik zu „Der Idiot“ von Fjodor Dostojewski zu nutzen.

Nachdem Düsseldorf für die Spielzeit 16/17 eine Pauschale an den Kläger für die Nutzung gezahlt hatte, verweigerte es für die folgenden Spielzeiten eine Vergütung mit dem Hinweis auf die eigenen Zahlungen an die GEMA. Allerdings wird Musik, die ein bewegtes Spiel begleitet, im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG bühnenmäßig dargestellt, wenn sie integrierender Bestandteil des Spielgeschehens ist und nicht nur zur bloßen Untermalung dient. So war es auch in Düsseldorf der Fall. Die hierfür notwendigen Rechte können gemäß § 1 lit. a des Berechtigungsvertrages nicht über die GEMA erworben werden.

 

15. Mai 2019

Zombie Osterberg

Unser Mandant James Newell Osterberg, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Iggy Pop, ist im Eröffnungsfilm „The Dead Don’t Die“ von Jim Jarmusch bei den Filmfestspielen in Cannes zu sehen. Sehr vielseitig, der Herr Pop…

(Foto: aus dem Film-Trailer)

9. Mai 2019

Stars der Online Marketing Rockstars

Sie rocken die Kochszene: am Stand unseres Mandanten FoodBoom:

Dr. Hans-Martin Gutsch, FoodBoom Gründer Sebastian Heinz und Hannes Arendholz, Tilman Winterling

(Foto: Olaf Deharde)

8. Mai 2019

Mandanten bei der Arbeit

Digitalism @ Online Marketing Rockstars 2019

30. April 2019

Irgendwo im nirgendwo – Werbekennzeichnungspflichten im Influencer-Marketing zwischen Pamela Reif und Cathy Hummels

„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“, so lautet Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes. Wer die aktuellen Entscheidungen der Landgerichte Karlsruhe und München zu den Werbekennzeichnungspflichten von Influencern verstehen will, tut gut daran, diesen Artikel zu kennen. Anders als mit der richterlichen Unabhängigkeit lassen sich die beiden nahezu diametralen Entscheidungen dem juristischen Laien nämlich nicht wirklich erklären. Doch werfen wir zunächst einen kurzen Blick zurück. Die Berliner Bloggerin und Influencerin Vreni Frost war der erste prominente Fall, bei dem es um die Frage ging, ob Influencer auch unbezahlte Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen müssen, wenn in den Beiträgen Produkte Dritter dargestellt und verlinkt werden. Das Landgericht Berlin war in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zunächst dieser Ansicht, wurde dann aber Anfang des Jahres vom Kammergericht mit einer durchaus differenzierten Begründung teilweise wieder aufgehoben. (mehr …)

16. April 2019

Kollege Ehlers ist jetzt Fachwanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wir gratulieren unserem Kollegen und Mitarbeiter Jan Ehlers zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Grossartig !

5. April 2019

Fler mit „Colucci“ auf Platz 1

Unser Mandant Fler steigt mit seinem neuen Album „Colucci“ von 0 auf Platz 1 der Album-Charts in Deutschland ein – Glückwunsch, echt krass, Alter !

4. April 2019

Bundesverfassungsgericht: Zur Auskunftspflicht der Eltern über Familienangehörige bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit dem am heutigen Tag bekanntgemachten Beschluss vom 18.02.2019 (1 BvR 2556/17) entschieden, dass sich der Inhaber eines Internetanschlusses nicht auf das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG berufen kann, wenn eines seiner Kinder über den Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen hat und ihm diese Tatsache bekannt ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vorher ausgeführt, dass den Inhaber des Internetanschlusses eine sog. sekundäre Darlegungslast treffe und er selber für Rechtsverletzungen hafte, wenn er sich dafür entscheide, seine Kinder zu schützen und ihre Namen in einem gerichtlichen Verfahren nicht preiszugeben. Gegen diese Entscheidung wurde erfolglos Verfassungsbeschwerde erhoben, denn die Wertungen des BGH stehen nach Ansicht des BVerfG im Einklang mit dem Grundgesetz:

„Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG steht der Annahme einer zivilprozessualen Obliegenheit nicht entgegen, demzufolge die Beschwerdeführer zur Entkräftung der Vermutung für ihre Täterschaft als Anschlussinhaber ihre Kenntnisse über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung mitzuteilen haben, mithin auch aufdecken müssen, welches ihrer Kinder die Verletzungshandlung begangen hat, sofern sie davon tatsächliche Kenntnis erlangt haben.“

Die Verfassungsbeschwerde der Anschlussinhaber wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

1. April 2019

Beat Dealer The Beer Dealer

Out now: die erste Flasche Beat Dealer Bier, entstanden aus einer Kooperation unserer Mandantin Beat Dealer Records mit der Hamburger Landgang Brauerei.

(Bild: Robert Ekson)

22. März 2019

LG Kalrsruhe: Verbot von Schleichwerbung durch „Taggen“ von Fotos ohne Werbekennzeichnung

Nach der gestern verkündeten Entscheidung der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Karlsruhe (Az. 13 O 38/18 KfH) hat die Influencerin Pamela Reif ihre auf Instagram platzierte Werbung als solche zu kennzeichnen. Nach der bislang vorliegenden Pressemitteilung hat das LG Karlsruhe aufgrund der vorgenommen Verlinkungen pauschal die Förderung der jeweiligen Hersteller angenommen, ohne sich – anders als das Kammergericht – mit dem jeweiligen Inhalt der Beiträge auseinanderzusetzen. Das ist für die Influencer ein deutlicher Rückschritt. Es kommt hinzu, dass nach Auffassung des LG Karlsruhe jedes Posting zumindest auch der Förderung der eigenen wirtschaftlichen Interessen des Influencers dient und damit eigentlich pauschal als Werbung gekennzeichnet werden müsste. Konsequent weitergedacht würde das im Übrigen aber auch bedeuten, dass jeder redaktionelle Beitrag, der z.B. in einer Modezeitschrift abgedruckt wird, ebenfalls als Werbung gekennzeichnet werden müsste. Schließlich dienen die redaktionellen Beiträge in Zeitschriften auch nur dem Zweck, das Interesse der Leser zu wecken, um davor und dahinter Anzeigen zu verkaufen. Es dürfte wichtig sein, zu verstehen, dass die unbezahlten Postings die redaktionellen Beiträge der Influencer sind. Sie sollten dann auch an diesen Maßstäben gemessen werden.

21. März 2019

Stephan Eicher und Martin Suter „Song Book Live“ am 20.3.2019 Laeiszhalle Hamburg

Dr. Hans-Martin Gutsch Backstage mit Martin Gallop, dem Mann an den Saiten.

(Foto: Privat)

19. März 2019

Revolverheld – Zimmer mit Blick Arena Tour 2019

Gestern, 18.3.2019, Bremen. Großartiges Konzert!

(Foto: privat)

8. März 2019

Bundesverband Musikindustrie (BVMI) gibt die Zahlen für 2018 bekannt.

Laut einer Pressemitteilung des Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vom 7.3.2019 erzielte die Musikbranche insgesamt 1,582 Milliarden Euro Umsatz mit Musikverkäufen, was einem Rückgang von 0,4 %  zu dem Jahr 2017 entspricht. Damit bleibt der Markt in Deutschland grundsätzlich stabil.

Umsätze mit Audio-Streaming erhöhten sich um 33,5 % auf ca. 897 Millionen Euro und erreicht damit einen Marktanteil von 46,4 %. Die CD verbucht wiederum ein Minus von ca. 20 %, ist aber mit einem Marktanteil von 36,4 % immer noch das zweitstärkster Format. Auch Downloads sinken weiter auf nunmehr 7,8 % des Umsatzes.

Zusammenfassend verschiebt sich das Geschäft der Musikbranche in 2018 weiter in den nicht-physichen Bereich. Nunmehr 43,3 % entfielen in 2018 auf das physische Geschäft.

31. Januar 2019

Steinway & Sons

Besuch beim Mandanten. Wir sind schwer beeindruckt vom Ausmaß der Handarbeit und der Qualität. Vielen Dank für die Werksführung!
v.l.n.r.: Elena Livigni (Steinway & Sons), Dr. Hans-Martin Gutsch und Thomas Schlegel
(Foto: Uta Peters, Atelier UP)

22. Januar 2019

Datenschutzbehörde verhängt Rekordbußgeld von 50 Millionen Euro gegen Google

Die Ende Mai 2018 in Kraft getretene europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ermöglicht im Falle von Datenschutzverstößen die Verhängung empfindlich hoher Geldstrafen. Von den deutlich verschärften Sanktionierungsmöglichkeiten der DSGVO hat nun die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l`Informatique et des Libertés (CNIL) Gebrauch gemacht und gegen den Google-Konzern ein Bußgeld in Rekordhöhe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt. Dieses Bußgeld ausgelöst hatten die gegen Google eingereichten Beschwerden der Organisation NOYB des Herrn Max Schrems und der französischen Netzaktivisten La Quadrature di Net.

Die mit dem Bußgeld geahndeten Verstöße beruhen nach Ansicht der Datenschützer zum einen auf der von Google nur unzureichend erfüllten datenschutzrechtlichen Informationspflicht, weil Google wesentliche Informationen zu vage beschreibe oder nicht hinreichend transparent bereitstelle. Zum anderen könne Google wirksam eingeholte Werbe-Einwilligungen der Nutzer nicht vorweisen, da die Nutzer vor Erteilung ihrer Einwilligungen nicht ausreichend informiert worden seien.

Beitrag von Rechtsanwältin Nina Peters.

11. Januar 2019

Achtung: Fake-Abmahnungen unter „Schlegel & Partner“

Unbekannte versenden gegenwärtig gefälschte Abmahnungen, die angeblich von einer Rechtsanwaltskanzlei „Schlegel & Partner“ in Person von RA Thoms Schlegel ausgesprochen werden und zwar wegen angeblich auf einer „Website begangenen Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO„. Angehangen ist eine ZIP-Datei, in der angeblich die Vollmacht enthalten ist, welche aber in keinem Fall geöffnet werden sollte ! Hierbei handelt es sich um Spam, vermutlich ist in der ZIP-Datei ein Virus enthalten, der Rechner lahmlegen kann oder ähnliches. Bitte löschen Sie derartige emails im eigenen Interesse.

Zur Klarstellung: Unsere Kanzlei hat diese emails nicht verschickt. Wenn Sie unsicher sind, ob eine email von uns stammt, so nehmen Sie im Zweifel telefonisch Kontakt mit uns auf.

28. Dezember 2018

Auch gemeinfreie Kunst kann geschützt sein!

In einem am 20.12.2018 verkündeten Urteil  (Az. I ZR 104/17 – Museumsfotos) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Fotografieren von gemeinfreien Werken – also solcher Werke, für die nach Ablauf einer bestimmten Zeit kein Schutz mehr nach dem Urheberrechtsgesetz besteht – nicht ohne Weiteres erlaubt ist, sondern z.B. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen von einer Zustimmung abhängig gemacht und ansonsten verboten werden kann. Im vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Museum in seiner Benutzungsordnung das Anfertigen von Fotografien der ausgestellten Werke ohne Zustimmung untersagt. Durch den Abschluss des Besichtigungsvertrages mit dem Museum wurde die Benutzungsordnung Vertragsbestandteil. Ein Fotograf, der ohne entsprechende Zustimmung Fotos von den ausgestellten Werken erstellt und diese im Anschluss im Internet hochgeladen hatte,  wurde vom Museum somit erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen.

 

17. Dezember 2018

Weihnachtsfeier Gutsch & Schlegel

Weihnachtsfeier Gutsch & Schlegel im Schwarzlichtviertel, Hamburg. Wir wünschen allen ein frohes Fest und ein erfolgreiches und friedvolles Jahr 2019.

(Foto: Privat)

13. Dezember 2018

Urheberrecht und Sampling – „Metall auf Metall“

Am 12.12.18 hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-476/17 seinen Schlussantrag vorgelegt und hierbei betont, dass das bekannte „Sampling“, bei dem kleinste Sequenzen eines Werkes in einem anderen Werk verwendet werden, nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers vorgenommen werden darf. Sollte diese Erlaubnis nicht vorliegen, handelt es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in fremde Rechte. Insbesondere, so der Generalanwalt, könne sich der Verwender des „Sample“ nicht auf die Kunstfreiheit berufen, weil diese hinter den Rechten am Ursprungswerke zurückstehen. Dem Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten gebühre im Ergebnis der Vorrang vor der Kunstfreiheit.

Dieser Schlussantrag ist für den EuGH zwar nicht bindend. In aller Regel folgt der EuGH mit seiner Entscheidung aber der Empfehlung des Generalanwalts. Mit der zu erwartenden Entscheidung dürfte sich dann ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Musikern der Gruppe „Kraftwerk“ als Berechtige am Ausgangswerk und den Urhebern des Werkes, das den „Sample“ nutzt, dem Ende neigen.

Der BGH wird das ausgesetzte Verfahren nach der Entscheidung des EuGH wieder aufnehmen und endgültig entscheiden. Die zu erwartende Entscheidung wird fundamentale Auswirkungen auf alle Musikwerke, die unerlaubt ein „Sample“ nutzen, haben.

Wann mit dem Urteil des EuGH gerechnet werden kann, steht zur Zeit noch nicht fest.

7. November 2018

DS-GVO Verstöße können von Mitbewerbern verfolgt werden

In einem noch unveröffentlichten Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht (Urt. v. 25.10.2018 – Az.: 3 U 66/17) entschieden, dass DS-GVO Verstöße auch von Mitbewerbern verfolgt werden können. Zu dieser in der juristischen Literatur kontrovers diskutierten Frage hatten sich kürzlich schon das LG Bochum und das Landgericht Würzburg geäußert. Das Landgericht Würzburg (Beschl. v. 13.09.2018 – Az.: 11 O 1741/18 UWG) hatte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Nichteinhaltung der DSGVO, allerdings ohne dies in wirklich nennenswerter Weise zu begründen, bejaht. (mehr …)

23. Oktober 2018

Einsatz von Facebook Custom Audiences ist datenschutzwidrig

Der Verwaltungsgerichtshof München (VGH München) hat mit Beschluss vom 26. September 2018 (Az.: 5 CS 18.1157) eine erstinstanzliche Entscheidung des VG Bayreuth bestätigt, nach der der Einsatz von Facebook Custom Audiences mittels Kundenlisten datenschutzwidrig ist. (mehr …)

19. Oktober 2018

Urteil des EuGH: Keine Befreiung von der Haftung durch einfachen Verweis auf Mitnutzer.

Am gestrigen Tag hat der EuGH mit seinem Urteil in der Rechtssache Bastei Lübbe GmbH ./. Michael Strotzer (C-149/17) auf ein Ersuchen des Landgerichts München I um Auslegung der Vorschriften des Unionsrechts über den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geantwortet, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, sich nicht dadurch von der Haftung befreien kann, dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Nutzung des Anschlusses durch dieses Familienmitglied mitzuteilen. (mehr …)

10. Oktober 2018

Auskunft gegenüber Internetplattformen – unüberwindbare Hürden für Rechteinhaber?

Viele Verletzungen immaterieller Rechte finden heutzutage über Internetplattformen wie Facebook, YouTube, Amazon, eBay und Co. statt.

Für den Inhaber von bspw. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten stellt sich dabei häufig das Problem, den richtigen Gegner ausfindig zu machen. Denn die Rechtsverletzung wird in erster Linie nicht von der Plattform begangen, sondern von einem unbekannten Nutzer der Plattform mit einem Account-Alias. Die Verfolgung der eigenen Ansprüche ohne die Identität des Täters zu kennen, geschweige denn dessen ladungsfähige Anschrift, gestaltet sich in diesen Fällen häufig schwer. Wo keine Adresse, da kein Richter. (mehr …)

1. Oktober 2018

Sebastian Guhr gewinnt den Blogbuster-Preis 2018

Der zum zweiten Mal vergebene Preis der Literarturblogger geht in diesem Jahr an den Berliner Autor Sebastian Guhr. Mit seinem Romanmanuskript „Die langen Arme“ konnte der 35-jährige Guhr die siebenköpfige Jury überzeugen und gewinnt damit einen Vertrag mit dem Autorenverlag Kein & Aber.

Eine Geschichte, die heraussticht

Ausgewählt wurde Guhrs Manuskript vom Literaturblog „Das Debüt“. Nach der Shortlist-Nominierung konnte sich Guhr schließlich gegen die Autorinnen Miku Sophie Kühmel und Sabine Huttel durchsetzen. (mehr …)

29. September 2018

Mit Poesie auf Platz 1 der Spiegel Bestsellerliste

Julia Engelmanns neuestes Buch „Keine Ahnung, ob das Liebe ist“ erklimmt Platz 1 der Spiegel Bestsellerliste. Herzlichen Glückwunsch!

28. September 2018

„Liebe auf Distanz“

Beeindruckender Kurzfilm „Liebe auf Distanz“ über die Fernbeziehung des deutsch-afrikanischen Paares Karim und Anika ist ein gemeinsames Projekt der Band Revolverheld und des Regisseur Patrick Wulf.

27. September 2018

Nachvergütungsanspruch des Chef-Kameramannes von »Das Boot« auch gegen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Bereits Ende 2017 entschied das Oberlandesgericht München, dass Jost Vacano, dem Chef-Kameramann des Filmklassikers »Das Boot«, gegen die Produktionsfirma Bavaria Film, ihrem Tochterunternehmen Euro-Video GmbH sowie den Westdeutsche Rundfunk unter der Gesichtspunkt des Fairnessausgleiches gem. § 32 a UrhG ein Nachvergütungsanspruch in Höhe von rund 588.000 Euro zusteht. Nach Ansicht des Gerichts stand die ihm als Chef-Kameramann gezahlte Pauschalvergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Vorteilen, die die Beklagten durch den Film erlangt hätten.

Mit gestrigem Urteil hat nun das OLG Stuttgart dem Kameramann auch einen Anspruch auf Nachvergütung gegen acht die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zugesprochen, die den Film in ihrem Gemeinschaftsprogramm gesendet haben. Für diese Nutzung in den Jahren 2002 bis 2016 müssen die Sender rund 315.000 Euro nebst Umsatzsteuer als weitere angemessene Beteiligung zahlen. Für die Zeit nach dem 12. März 2016 und die Zukunft, so stellte das Gericht fest, ist eine weitere angemessene Beteiligung zu leisten.

Anders als das OLG Münchens ist man in Stuttgart allerdings der Ansicht, dass der Betrag nicht zu verzinsen sei, weil der sog. Vertragsanpassungsanspruch keine Geldschuld betreffe.

12. September 2018

Europaparlament beschließt umstrittene Reform des Urheberrechts

Am heutigen Mittwoch hat das Europaparlament im zweiten Anlauf eine Reform des Urheberrechts in der EU auf den Weg gebracht. Im Juli hatten die Parlamentarier die Zustimmung zum Vorschlag des EU-Rechtsausschusses noch verweigert. Erklärtes Ziel der Reform ist dabei vor allem, ein verbesserter Schutz von Urhebern und Rechteinhabern, sowie eine faire Vergütung deren Leistungen. (mehr …)

21. August 2018

Iggy Pop und die Deutsche Bahn

Unser Mandant James Newell Osterberg, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Iggy Pop, steht zusammen mit dem ehemaligen Formel 1 – Weltmeister Niko Rosberg im Mittelpunkt der neuen Konzern-Kampagne der Deutschen Bahn. Grossartiger Spot !

20. August 2018

ICE schließt einen neuen Lizenzvertrag mit YouTube für das Repertoire der Verwertungsgesellschaften aus Deutschland, UK und Schweden

Wie die GEMA in einer Pressemeldung mitteilt, hat sie über das Gemeinschaftsunternehmen ICE der Verwertungsgesellschaften GEMA , PRS for Music (Großbritannien) und STIM (Schweden) mit YouTube eine neue Lizenzvereinbarung geschlossen. Der Vertrag umfasst das Repertoire der drei Gesellschafter sowie einer Reihe von Independent-Verlagen aus über 130 Ländern weltweit. Über die so genannte ICE-Core-Licence (Kernlizenz) werden auch die neuen kostenpflichtigen Angebote von YouTube wie YouTube Music erfasst.

17. August 2018

Influencer Marketing – ist jetzt alles Werbung?

Wenn Influencer im Auftrag von Unternehmen Produkte bewerben, müssen sie das als Werbung kennzeichnen. Was aber ist, wenn Influencer in ihren Beiträgen auf Produkte und deren Hersteller hinweisen, ohne dass sie dafür eine Gegenleistung erhalten haben? Zu dieser praktisch äußerst relevanten Frage hat das Landgericht Berlin kürzlich ein viel diskutiertes Urteil gefällt. Dr. Stefan Ellenberg hat sich auf LinkedIn mit dem Urteil und den sich hieraus ergebenden Konsequenzen näher auseinandergesetzt.

8. August 2018

EuGH stärkt Rechte von Fotografen

Mit Urteil vom 07.08.2018 hat der EuGH entschieden, dass das öffentliche Zugänglichmachen einer Fotografie auf einer Homepage auch dann der Zustimmung des Urhebers bedarf, wenn die Fotografie bereits auf einer anderen Homepage abrufbar ist. Im entschiedenen Fall wurde eine auf einem Reiseportal veröffentlichte Fotografie in einem Schülerreferat genutzt und dieses später durch die Schule online veröffentlicht. Das Foto wurde hierbei nicht lediglich eingebunden (Framing) oder verlinkt (Linking), sondern von der Schülerin heruntergeladen und dann in den Vortrag als eigene Datei eingesetzt. (mehr …)

6. August 2018

Auch das war Wacken:

Thomas Schlegel, Thomas Jensen (Wacken Impressario), Adam Parsons (Manager Saxon, Europe, Uriah Heep) und Dr. Hans-Martin Gutsch.

(Foto: privat)

4. August 2018

In Flames beim Wacken Open Air

Am späten Freitag Abend des diesjährigen Wacken Open Air, dem größten Metal-Festival der Welt, traten unsere Mandanten, die schwedische „Melodic Metal“ Band In Flames als Headliner auf. Vor ihrer großartigen Show auf der Faster-Stage trafen sich die Bandmitglieder mit Thomas Schlegel zu einem kühlen Bier im Backstage-Bereich.

(Foto: Privat)

26. Juli 2018

Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über seinen ungesicherten Internetanschluss

Wie aus einer Pressemitteilung des BGH hervorgeht, hatte dieser heute in einem Filesharing-Verfahren erneut über die Haftung eines Internetanschlussinhabers zu entscheiden, über dessen Anschluss ein Computerspiel anderen Teilnehmern einer Tauschbörse zum Download angeboten worden war (Urteil vom 26.07.2018, Az. I ZR 64/17 – Dead Island).

Der Anschlussinhaber, der neben seinem privaten Anschluss unter seiner IP-Adresse noch öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots sowie drahtgebunden zwei eingehende Kanäle aus dem Tor-Netzwerk („Tor-Exit-Nodes“) ungesichert betreibt, und bereits zuvor wegen des unerlaubten Anbietens verschiedener urheberrechtlich geschützter Werke über seinen Anschluss abgemahnt worden ist, wurde in diesem Verfahren vom Rechteinhaber auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen. (mehr …)

20. Juli 2018

Warum denn in die Ferne schweifen, wenn das Rechenzentrum liegt so nah?

Wieder einmal erschien ein interessanter Artikel von Volker Rieck, Geschäftsführer des Content Protection Dienstleisters FDS File Defense Service. Auf webschauder.de wird kurz und knapp erläutert, wie das Geschäft mit File- und Streaminghostern insbesondere innerhalb der EU stattfindet, auch wenn es so scheint als ob die Server in nicht erreichbaren Ecken der Welt stehen.

18. Juli 2018

BVMI-Halbjahresreport 2018: Audio-Streaming überholt die CD

Wie der Bundesverband Musikindustrie mitteilt, ist erstmals seit fast 30 Jahren die CD in den Marktanteilen von der Spitze verdrängt worden. Mit einem Marktanteil von 47,8 % ist nun Audio-Streaming größtes Umsatzsegment. Der Marktanteil von CD-Tonträgern beträgt nunmehr nur noch 34,4 % und ist damit im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 um deutliche 24,5 % zurückgegangen.

Zum ersten Mal seit 2006 erlitt mit einem Minus von 13,3 % auch die Renaissance von Schallplatten einen Dämpfer. Der Anteil von Vinyl beträgt derzeit 4,4 % am Gesamtumsatz. Neben dem Audio-Streaming erfuhr nur das Video-Streaming Zuwachs. Das Verhältnis von physischem und digitalem Geschäft hat sich dadurch in der ersten Hälfte 2018 im Vergleich zum vorigen Jahr nun umgekehrt: Physische Tonträger (CDs, DVDs, Vinyl-LPs) liegen bei 41,1 %, das Digitalgeschäft bei 58,9 %.

Insgesamt hat die deutsche Musikindustrie in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres 727 Millionen Euro umgesetzt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum sind die Einnahmen aus dem Musikverkauf damit um zwei Prozent gesunken.

5. Juli 2018

Landgericht Hamburg verurteilt Onlinedienst UseNeXT zu Schadensersatz und erkennt Täterhaftung an

Wie die GEMA in einer Pressemitteilung vom 02.07.2018 meldet, hat das Landgericht Hamburg in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 308 O 314/16 entschieden, dass sich Zugangsdienste, deren Geschäftsmodell auf der illegalen Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken beruht, den Rechteinhabern gegenüber schadensersatzpflichtig machen können. Beklagte war der Zugangsanbieter Aviteo Ltd., der Betreiber von UseNeXT, einem Zugangsdienst ins Usenet. Im konkreten Fall wurde dieser als Täter einer Urheberrechtsverletzung der GEMA gegenüber zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Die GEMA geht bereits seit Jahren immer wieder erfolgreich gegen UseNeXT vor.

(Beitrag von Rechtsanwalt Tilman Winterling)

28. Juni 2018

Das Kunsturhebergesetz (KUG) bleibt auch nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar

Zu dieser Auffassung gelangte kürzlich das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 18.06.2018, Az. 15 W 27/18), das sich mit dieser Entscheidung zu der derzeit höchst umstrittenen und gerade für Fotografen und Journalisten bedeutsamen Frage der Fortgeltung der KUG-Vorschriften nach Inkrafttreten der DSGVO positionierte.

Der Kölner Senat verwies zur Begründung auf Art. 85 DSGVO, der als Öffnungsklausel nationale Gesetze mit Abweichungen von der DSGVO zugunsten der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken erlaubt. Der Senat machte ferner deutlich, dass die Öffnungsklausel des Art. 85 DGVO nicht nur neue nationale Gesetze, mit denen die Meinungs- und Medienfreiheit gesichert wird, erlaubt, sondern auch bereits bestehende Gesetze wie das KUG. Journalistische Bildveröffentlichungen können demnach auch nach Wirksamwerden der DSGVO datenschutzrechtlich einwilligungsfrei erfolgen.

27. Juni 2018

Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte beim We Are Food Festival

Bei dem We Are Food Festival der Foodboom Studios werden nicht nur Vorträge, Panels und, last but not least, eine traditionell fantastische Party geboten. Am 29.6.2018 finden zudem verschiedene Masterclasses statt. Die zum Thema „Rechtliche Aspekte des Video Online Marketing“ veranstalten wir. Dabei sein werden: Dr. Stefan Ellenberg, Dr. Hans-Martin Gutsch und Tilman Winterling.

26. Juni 2018

Google: Pirates Best Friend

Volker Rieck, Geschäftsführer des Content Protection Dienstleisters FDS File Defense Service, legt in einem interessanten Artikel auf webschauder.de dar, wie Google nachweisbar Piraterieseiten im Netz durch seine diversen Tools (Google Suche, Analytics etc.) zumindest indirekt unterstützt.

11. Juni 2018

Wie weit geht die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen im Internet?

In einem beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-149/17) anhängigen Vorlageverfahren, in dem es im Grundsatz um die Rechtsfrage geht, ob dem Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 GG Vorrang vor urheberrechtlichen Schadensersatzansprüchen einzuräumen ist, vertritt der Generalanwalt im Rahmen seines Schlussantrages gerade im Gegenteil die Auffassung, dass das Recht am Recht am geistigen Eigentum Vorrang hat (Schlussanträge in dem Vorabentscheidungsverfahren C-149/17 – Bastei Lübbe). (mehr …)

6. Juni 2018

Betreiber von Facebook-Fanpage ist mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich

Nach dem gestern ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-210/16) ist nicht nur der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook, sondern daneben auch der Betreiber einer bei diesem sozialen Netzwerk unterhaltenen Fanpage dafür verantwortlich, dass die mit dem Besuch der Facebook-Fanpage zusammenhängende Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzkonform erfolgt. (mehr …)

4. Juni 2018

Bezeichnung „Tagesschau“ für Nachrichtensendung ist unterscheidungskräftig

Das Oberlandesgericht Hamburg (Urteil v. 02.03.2018 – Az.: 3 U 167/15) hat die Nutzung der Bezeichnung „tagesumschau“ für ein Nachrichtenportal im Internet untersagt und damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil v. 26.08.2015 – Az. 408 HKO 143/14) weitgehend bestätigt. (mehr …)

2. Juni 2018

15. Hamburger Medien Cup zugunsten des Hände für Kinder e.V.

Am 01.06.2018 fand bei unfassbarem Wetter auf dem Golfplatz des Steigenberger Hotel Treudelberg der 15. Hamburger Medien Cup (HMC) statt. Bei 30 Grad war das Golfen zwar etwas anstrengender als sonst, aber der gute Zweck war für alle Teilnehmer Ansporn durchzuhalten. Bei der anschliessenden Players Night kamen dann mehr als 10.000,- EUR für den Hände für Kinder e.V. zusammen ! Ein tolles Ergebnis.

Mit dabei war Thomas Schlegel, der zusammen mit Stefan Weikert (Verlagsleiter Edel Books), Jan Weitendorf (CEO W1-Media GmbH) und Dr. Olaf Conrad (Managing Director Book Sales Edel Verlagsgruppe und Mitgründer/Veranstalter des HMC) das Team der Edel AG (bildete.

(Foto: Privat)

31. Mai 2018

„Bild“ klagt gegen Rundfunklizenzpflicht für Livestreaming-Angebote

„PietSmiet“ und „Gronkh“ hatten noch davor zurückgeschreckt, nun macht es die „Bild“. Wie die FAZ aktuell berichtet, klagt der Axel Springer Medienkonzern vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Untersagung der Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB), die Livestreaming-Angebote „Bild live“, „Die richtigen Fragen“ und „Bild-Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“ ohne eine Rundfunkzulassung anzubieten. Gleichzeitig versucht Axel Springer, im einstweiligen Rechtsschutz die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheids zu erreichen. (mehr …)

21. Mai 2018

Foreigner in Hamburg

Foreigner spielten am 20. Mai eine grossartige Show in Hamburg. Vor dem Auftritt traf Thomas Schlegel den Bandgründer Mick Jones und seinen Manager Stewart Young. Ein sonniger Abend im Stadtpark Hamburg in netter Atmosphäre. Danke Mick und Stewart für Eure Gastfreundschaft.

(Foto: Privat)

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