Die Ende Mai 2018 in Kraft getretene europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ermöglicht im Falle von Datenschutzverstößen die Verhängung empfindlich hoher Geldstrafen. Von den deutlich verschärften Sanktionierungsmöglichkeiten der DSGVO hat nun die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l`Informatique et des Libertés (CNIL) Gebrauch gemacht und gegen den Google-Konzern ein Bußgeld in Rekordhöhe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt. Dieses Bußgeld ausgelöst hatten die gegen Google eingereichten Beschwerden der Organisation NOYB des Herrn Max Schrems und der französischen Netzaktivisten La Quadrature di Net.
Die mit dem Bußgeld geahndeten Verstöße beruhen nach Ansicht der Datenschützer zum einen auf der von Google nur unzureichend erfüllten datenschutzrechtlichen Informationspflicht, weil Google wesentliche Informationen zu vage beschreibe oder nicht hinreichend transparent bereitstelle. Zum anderen könne Google wirksam eingeholte Werbe-Einwilligungen der Nutzer nicht vorweisen, da die Nutzer vor Erteilung ihrer Einwilligungen nicht ausreichend informiert worden seien.
Beitrag von Rechtsanwältin Nina Peters.