12. September 2018

Europaparlament beschließt umstrittene Reform des Urheberrechts

Am heutigen Mittwoch hat das Europaparlament im zweiten Anlauf eine Reform des Urheberrechts in der EU auf den Weg gebracht. Im Juli hatten die Parlamentarier die Zustimmung zum Vorschlag des EU-Rechtsausschusses noch verweigert. Erklärtes Ziel der Reform ist dabei vor allem, ein verbesserter Schutz von Urhebern und Rechteinhabern, sowie eine faire Vergütung deren Leistungen.

Im Vorfeld sind besonders zwei Punkte der Reform auf heftige Kritik gestoßen. Zum einen soll ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger – wie es in Deutschland bereits existiert – eingeführt werden, zum anderen werden Online-Plattformen wie YouTube und Facebook verpflichtet, schon während des Hochladens von Inhalten der Nutzer zu prüfen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Es wird befürchtet, dass eine Prüfungspflicht dazu führt, dass Plattformen in vorauseilendem Gehorsam eher zu offensiv filtern und so auch unbedenkliche Inhalte gelöscht werden. Besonders der Einsatz von algorithmenbasierten Upload-Filtern wird kritisch gesehen.

Das Leistungsschutzrecht für Verleger wird schon seit seinem Inkrafttreten in Deutschland heftig kritisiert. Es soll verhindern, dass Newsaggregatoren wie z.B. Google News so große Teile der Nachrichten in der Vorschau anzeigen, dass der Nutzer nicht mehr auf die Seite des Mediums klickt. In diesem Fall soll stattdessen eine angemessene Vergütung an den Verleger gezahlt werden.

Wer allerdings verhindern wolle, dass seine Texte in dieser Form ausgewertet würden, könnte dies blockieren, so die Kritiker. Sie werfen den Befürwortern vor, dass man zwar die reichweitensteigernden Effekte von Suchmaschinen für eigene Zwecke nutzen, gleichzeitig aber die Suchmaschinen hierfür zahlen lassen wolle. Es sei widersinnig Texte kostenfrei ins Internet zu stellen, dann aber über Umwege für diese vergütet werden zu wollen. Stefan Niggemeier etwa verglich das Leistungsschutzrecht damit, als „müssten die Gelben Seiten den Unternehmen dafür zahlen, dass sie ihre Informationen annehmen dürfen. Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt.“ Dazu kommt, dass dieses Recht bisher gänzlich leerläuft, da Google – als eines der Hauptziele des Gesetzes – bis heute keine Vergütung an die Verlage zahlt.

Trotz aller Kritik sprach Axel Voss (CSU), der Vorsitzende des Rechtsausschusses, von einem „guten Zeichen für unsere Kreativindustrie“. Mit dem Mandat des Plenums können nun er oder ein Stellvertreter sowie die Schattenberichterstatter der Fraktionen, moderiert von der Kommission, in die Verhandlungen mit dem Ministerrat eintreten. Das Verhandlungsergebnis muss dann noch einmal vom Parlament bestätigt werden.

(Beitrag von Rechtsanwalt Tilman Winterling)