Mit Urteil vom 13.02.2020, Az. 312 O 372/18 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass unser nicht offizielles Facebook-Kanzleiprofil und die nicht offizielle Facebookseite von Thomas Schlegel gelöscht werden müssen. Bei nicht offiziellen Profilen/Seiten handelt es sich nach Angaben von Facebook um Profile/Seiten, die Facebook automatisch generiert, wenn es keine offiziellen Profile/Seiten gibt, Facebook aber aufgrund von Suchanfragen entsprechendes Nutzerinteresse hieran erkennt. Nachdem wir Facebook außergerichtlich mehrmals erfolglos zur Löschung aufgefordert hatten, erließ das Landgericht Hamburg auf unseren Antrag hin zunächst eine entsprechende einstweilige Verfügung. Diese Verfügung hat das Landgericht Hamburg nun in der Hauptsache bestätigt. Es liege ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Partnerschaft sowie ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Thomas Schlegel vor. Das Landgericht Hamburg führte des Weiteren aus:
„Da es sich bei Facebook nicht um einen Suchdienst oder ein Branchenverzeichnis handelt, sondern in erster Linie um ein soziales Netzwerk, das in der Öffentlichkeit u.a. wegen des Umgangs mit Nutzerdaten umstritten ist, besteht bei einer Rechtsanwaltskanzlei, für deren Tätigkeit Vertraulichkeit, Seriosität und Schutz von Mandantendaten von wesentlicher Bedeutung sind, ein erhebliches Interesse, von bestehenden oder potentiellen Mandanten nicht gegen ihren Willen mit einem solchen Netzwerk in Verbindung gebracht zu werden.“