4. April 2019

Bundesverfassungsgericht: Zur Auskunftspflicht der Eltern über Familienangehörige bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit dem am heutigen Tag bekanntgemachten Beschluss vom 18.02.2019 (1 BvR 2556/17) entschieden, dass sich der Inhaber eines Internetanschlusses nicht auf das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG berufen kann, wenn eines seiner Kinder über den Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen hat und ihm diese Tatsache bekannt ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vorher ausgeführt, dass den Inhaber des Internetanschlusses eine sog. sekundäre Darlegungslast treffe und er selber für Rechtsverletzungen hafte, wenn er sich dafür entscheide, seine Kinder zu schützen und ihre Namen in einem gerichtlichen Verfahren nicht preiszugeben. Gegen diese Entscheidung wurde erfolglos Verfassungsbeschwerde erhoben, denn die Wertungen des BGH stehen nach Ansicht des BVerfG im Einklang mit dem Grundgesetz:

„Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG steht der Annahme einer zivilprozessualen Obliegenheit nicht entgegen, demzufolge die Beschwerdeführer zur Entkräftung der Vermutung für ihre Täterschaft als Anschlussinhaber ihre Kenntnisse über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung mitzuteilen haben, mithin auch aufdecken müssen, welches ihrer Kinder die Verletzungshandlung begangen hat, sofern sie davon tatsächliche Kenntnis erlangt haben.“

Die Verfassungsbeschwerde der Anschlussinhaber wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

28. Dezember 2018

Auch gemeinfreie Kunst kann geschützt sein!

In einem am 20.12.2018 verkündeten Urteil  (Az. I ZR 104/17 – Museumsfotos) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Fotografieren von gemeinfreien Werken – also solcher Werke, für die nach Ablauf einer bestimmten Zeit kein Schutz mehr nach dem Urheberrechtsgesetz besteht – nicht ohne Weiteres erlaubt ist, sondern z.B. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen von einer Zustimmung abhängig gemacht und ansonsten verboten werden kann. Im vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Museum in seiner Benutzungsordnung das Anfertigen von Fotografien der ausgestellten Werke ohne Zustimmung untersagt. Durch den Abschluss des Besichtigungsvertrages mit dem Museum wurde die Benutzungsordnung Vertragsbestandteil. Ein Fotograf, der ohne entsprechende Zustimmung Fotos von den ausgestellten Werken erstellt und diese im Anschluss im Internet hochgeladen hatte,  wurde vom Museum somit erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen.

 

13. Dezember 2018

Urheberrecht und Sampling – „Metall auf Metall“

Am 12.12.18 hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-476/17 seinen Schlussantrag vorgelegt und hierbei betont, dass das bekannte „Sampling“, bei dem kleinste Sequenzen eines Werkes in einem anderen Werk verwendet werden, nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers vorgenommen werden darf. Sollte diese Erlaubnis nicht vorliegen, handelt es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in fremde Rechte. Insbesondere, so der Generalanwalt, könne sich der Verwender des „Sample“ nicht auf die Kunstfreiheit berufen, weil diese hinter den Rechten am Ursprungswerke zurückstehen. Dem Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten gebühre im Ergebnis der Vorrang vor der Kunstfreiheit.

Dieser Schlussantrag ist für den EuGH zwar nicht bindend. In aller Regel folgt der EuGH mit seiner Entscheidung aber der Empfehlung des Generalanwalts. Mit der zu erwartenden Entscheidung dürfte sich dann ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Musikern der Gruppe „Kraftwerk“ als Berechtige am Ausgangswerk und den Urhebern des Werkes, das den „Sample“ nutzt, dem Ende neigen.

Der BGH wird das ausgesetzte Verfahren nach der Entscheidung des EuGH wieder aufnehmen und endgültig entscheiden. Die zu erwartende Entscheidung wird fundamentale Auswirkungen auf alle Musikwerke, die unerlaubt ein „Sample“ nutzen, haben.

Wann mit dem Urteil des EuGH gerechnet werden kann, steht zur Zeit noch nicht fest.

19. Oktober 2018

Urteil des EuGH: Keine Befreiung von der Haftung durch einfachen Verweis auf Mitnutzer.

Am gestrigen Tag hat der EuGH mit seinem Urteil in der Rechtssache Bastei Lübbe GmbH ./. Michael Strotzer (C-149/17) auf ein Ersuchen des Landgerichts München I um Auslegung der Vorschriften des Unionsrechts über den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geantwortet, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, sich nicht dadurch von der Haftung befreien kann, dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Nutzung des Anschlusses durch dieses Familienmitglied mitzuteilen. (mehr …)

8. August 2018

EuGH stärkt Rechte von Fotografen

Mit Urteil vom 07.08.2018 hat der EuGH entschieden, dass das öffentliche Zugänglichmachen einer Fotografie auf einer Homepage auch dann der Zustimmung des Urhebers bedarf, wenn die Fotografie bereits auf einer anderen Homepage abrufbar ist. Im entschiedenen Fall wurde eine auf einem Reiseportal veröffentlichte Fotografie in einem Schülerreferat genutzt und dieses später durch die Schule online veröffentlicht. Das Foto wurde hierbei nicht lediglich eingebunden (Framing) oder verlinkt (Linking), sondern von der Schülerin heruntergeladen und dann in den Vortrag als eigene Datei eingesetzt. (mehr …)

26. Juli 2018

Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über seinen ungesicherten Internetanschluss

Wie aus einer Pressemitteilung des BGH hervorgeht, hatte dieser heute in einem Filesharing-Verfahren erneut über die Haftung eines Internetanschlussinhabers zu entscheiden, über dessen Anschluss ein Computerspiel anderen Teilnehmern einer Tauschbörse zum Download angeboten worden war (Urteil vom 26.07.2018, Az. I ZR 64/17 – Dead Island).

Der Anschlussinhaber, der neben seinem privaten Anschluss unter seiner IP-Adresse noch öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots sowie drahtgebunden zwei eingehende Kanäle aus dem Tor-Netzwerk („Tor-Exit-Nodes“) ungesichert betreibt, und bereits zuvor wegen des unerlaubten Anbietens verschiedener urheberrechtlich geschützter Werke über seinen Anschluss abgemahnt worden ist, wurde in diesem Verfahren vom Rechteinhaber auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen. (mehr …)

11. April 2018

BVerfG stärkt Rechte von Privatpersonen gegen ungewollte Veröffentlichung von Straßenfotografien (1 BvR 2112/15)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08. Februar 2018 (1 BvR 2112/15) die Rechte von Privatpersonen gegen die ungewollte Veröffentlichungen von Fotos im Bereich der Straßenfotografie gestärkt.

Ein Fotograf hatte in einer Straßenszene die Klägerin abgelichtet. Auf dem Foto scheint sie bewusst in die Kamera zu blicken und ihr Gesicht ist gut erkennbar. Die übrigen abgebildeten Personen sind wesentlich kleiner und unschärfer (mehr …)

21. Februar 2018

Wer Dateifragmente urheberrechtlich geschützter Werke zum Download in Tauschbörsen anbietet, ist Mittäter einer gemeinschaftlichen Urheberrechtsverletzung

Dies hat der BGH kürzlich (Urteil vom 06.12.2017, Az. I ZR 186/16) klargestellt und die Sache unter Aufhebung des Berufungsurteils zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zurückverwiesen. (mehr …)

19. Februar 2018

Darf Amazon Produkte der Konkurrenz bei der Suche nach Marken anzeigen?

Der BGH hatte am 15.02.2018 (Az. I ZR 138/16) darüber zu entscheiden, ob Amazon verpflichtet ist, bei der Eingabe einer konkreten Marke in die Suche nur Produkte dieser Marke anzuzeigen. Geklagt hatte Ortlieb, ein fränkischer Sportartikelhersteller, der vor allem für seine wasserdichten Fahrradtaschen bekannt ist, weil bei Eingabe der Marke nicht nur die Produkte der Klägerin anzeigt wurden, sondern auch Produkte von Amazon und Dritten. Ortlieb sah darin eine Verletzung seiner Rechte. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. (mehr …)

13. November 2017

BGH, Urteil vom 21.9.2017 (I ZR 58/16)

Mit einer aktuellen und für Rechteinhaber erfreulichen Entscheidung vom 21.09.2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Internetprovider in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzungen gesetzlich verpflichtet ist, die Daten seiner Nutzer nicht sofort zu löschen, da den Rechteinhabern die Rechtsverfolgung (insb. von online begangenen Urheberrechtsverstößen) andernfalls unmöglich ist. Der Internetprovider ist damit nicht nur zur Auskunft verpflichtet, sondern darf darüber hinaus – um diese Auskunft überhaupt erteilen zu können – die Daten seiner Nutzer auch nicht sofort löschen:

„Der Verletzte kann deshalb überhaupt nur die ihm zustehenden Rechte wegen einer widerrechtlichen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechts im Internet durchsetzen, wenn es ihm gelingt, die Auskunft vom Diensteanbieter zu einem Zeitpunkt zu verlangen, zu dem entweder die Verbindung noch besteht oder aber der Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung die Verkehrsdaten noch nicht gelöscht hat.“ (I ZR 58/16)