19. Februar 2018

Darf Amazon Produkte der Konkurrenz bei der Suche nach Marken anzeigen?

Der BGH hatte am 15.02.2018 (Az. I ZR 138/16) darüber zu entscheiden, ob Amazon verpflichtet ist, bei der Eingabe einer konkreten Marke in die Suche nur Produkte dieser Marke anzuzeigen. Geklagt hatte Ortlieb, ein fränkischer Sportartikelhersteller, der vor allem für seine wasserdichten Fahrradtaschen bekannt ist, weil bei Eingabe der Marke nicht nur die Produkte der Klägerin anzeigt wurden, sondern auch Produkte von Amazon und Dritten. Ortlieb sah darin eine Verletzung seiner Rechte. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben.

Am Freitag hat der BGH entschieden, dass Ortlieb diese Nutzung der Marke durch den Algorithmus von Amazon nur untersagen kann, wenn nach Eingabe der Marke als Suchwort in der Ergebnisliste Angebote von Produkten gezeigt werden, bei denen der Internetnutzer nicht oder nur schwer erkennen kann, ob sie von dem Markeninhaber oder von einem Dritten stammen. Da in der Vorinstanz aber keine Feststellungen dazu getroffen wurde, wie der Internetnutzer die Trefferliste von Amazon versteht, hat der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun die Feststellung nachholen.