22. Dezember 2019

EuGH: Weiterverkauf „gebrauchter“ E-Books darf nur mit Erlaubnis des Urhebers erfolgen !

Am 19. Dezember 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof zugunsten der Urheber von E-Books (Urteil zur Rechtssache C-263/18).
Zwei niederländische Verlagsverbände hatten gegen den Betreiber eines Onlineportals geklagt, auf dem Nutzer „gebrauchte“ E-Books zum Kauf oder Tausch anzubieten und erwerben konnten. (mehr …)

30. Juli 2019

Entscheidung des EuGH zu „Metall auf Metall“

Der EuGH hat gestern ein Grundsatzurteil im jahrzehntelangen Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk gefällt: Im konkreten Fall stellt das Sampling eines knapp zwei Sekunden langen nicht wiedererkennbaren Ausschnitts – anders als es bisher der BGH gesehen hat – keinen Eingriff in das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers dar.

Im Deutschlandfunk Kultur Magazin „Fazit“ kommen dazu nicht nur die Anwälte der Parteien zu Wort, auch Tilman Winterling erläutert seine Sichtweise auf das Urteil.

Der Beitrag kann hier abgerufen werden; Tilman ist ab Minute 9:30 zu hören.

30. Juli 2019

Facebook „Like“-Button: Webseitenbetreiber kann für Datenerhebung und Übermittlung an Facebook mitverantwortlich sein

Der EuGH hat mit Urteil vom 29.07.2019 (C-40/17) entschieden, dass Webseitenbetreiber zusammen mit Facebook für die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten an Facebook durch den „Like“-Button verantwortlich sein können.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte den Betreiber der Internetseite des Düsseldorfer Modehauses Peek & Cloppenburg, Fashion ID, auf Unterlassung in Anspruch genommen. Fashion ID hatte zum Unwillen der Verbraucherschützer den „Gefällt mir“- Button von Facebook als Plug-In in die Seite integriert. (mehr …)

15. Juli 2019

EuGH: Keine Pflicht für Online-Plattformen wie Amazon für Verbraucher per Telefonnummer erreichbar zu sein

Der EuGH hat mit Urteil vom 10. Juli 2019 entschieden, dass für Onlinehändler wie Amazon keine Pflicht besteht, für Verbraucher per Telefon erreichbar zu sein.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbz) hatte gegen Amazon geklagt, weil Amazon die Verbraucher nach Ansicht des vzbz nicht in rechtlich ausreichender Weise über seine Telefonnummer informiere. Während aber das deutsche Recht die Angabe einer Telefonnummer gemäß Art. 246a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EGBGB zwingend vorschreibt, spricht Art. 6 Abs. 1 lit. c der Verbraucherrechterichtlinie nur davon, dass der Unternehmer „gegebenenfalls“ seine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse anzugeben habe, damit der Verbraucher schnell Kontakt zu ihm aufnehmen und effizient mit ihm kommunizieren kann. Die Angabe einer Telefonnummer ist hiernach also nicht zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hatte der BGH das Verfahren ausgesetzt und den EuGH u.a. dazu befragt, ob das deutsche Recht den Unternehmer verpflichten könne, stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen und was die in Art. 6 Abs. 1 lit c der Verbraucherrechterichtlinie verwendete Wendung „gegebenenfalls“ bedeute. (mehr …)

13. Dezember 2018

Urheberrecht und Sampling – „Metall auf Metall“

Am 12.12.18 hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-476/17 seinen Schlussantrag vorgelegt und hierbei betont, dass das bekannte „Sampling“, bei dem kleinste Sequenzen eines Werkes in einem anderen Werk verwendet werden, nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers vorgenommen werden darf. Sollte diese Erlaubnis nicht vorliegen, handelt es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in fremde Rechte. Insbesondere, so der Generalanwalt, könne sich der Verwender des „Sample“ nicht auf die Kunstfreiheit berufen, weil diese hinter den Rechten am Ursprungswerke zurückstehen. Dem Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten gebühre im Ergebnis der Vorrang vor der Kunstfreiheit.

Dieser Schlussantrag ist für den EuGH zwar nicht bindend. In aller Regel folgt der EuGH mit seiner Entscheidung aber der Empfehlung des Generalanwalts. Mit der zu erwartenden Entscheidung dürfte sich dann ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Musikern der Gruppe „Kraftwerk“ als Berechtige am Ausgangswerk und den Urhebern des Werkes, das den „Sample“ nutzt, dem Ende neigen.

Der BGH wird das ausgesetzte Verfahren nach der Entscheidung des EuGH wieder aufnehmen und endgültig entscheiden. Die zu erwartende Entscheidung wird fundamentale Auswirkungen auf alle Musikwerke, die unerlaubt ein „Sample“ nutzen, haben.

Wann mit dem Urteil des EuGH gerechnet werden kann, steht zur Zeit noch nicht fest.

19. Oktober 2018

Urteil des EuGH: Keine Befreiung von der Haftung durch einfachen Verweis auf Mitnutzer.

Am gestrigen Tag hat der EuGH mit seinem Urteil in der Rechtssache Bastei Lübbe GmbH ./. Michael Strotzer (C-149/17) auf ein Ersuchen des Landgerichts München I um Auslegung der Vorschriften des Unionsrechts über den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geantwortet, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, sich nicht dadurch von der Haftung befreien kann, dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Nutzung des Anschlusses durch dieses Familienmitglied mitzuteilen. (mehr …)

8. August 2018

EuGH stärkt Rechte von Fotografen

Mit Urteil vom 07.08.2018 hat der EuGH entschieden, dass das öffentliche Zugänglichmachen einer Fotografie auf einer Homepage auch dann der Zustimmung des Urhebers bedarf, wenn die Fotografie bereits auf einer anderen Homepage abrufbar ist. Im entschiedenen Fall wurde eine auf einem Reiseportal veröffentlichte Fotografie in einem Schülerreferat genutzt und dieses später durch die Schule online veröffentlicht. Das Foto wurde hierbei nicht lediglich eingebunden (Framing) oder verlinkt (Linking), sondern von der Schülerin heruntergeladen und dann in den Vortrag als eigene Datei eingesetzt. (mehr …)

6. Juni 2018

Betreiber von Facebook-Fanpage ist mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich

Nach dem gestern ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-210/16) ist nicht nur der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook, sondern daneben auch der Betreiber einer bei diesem sozialen Netzwerk unterhaltenen Fanpage dafür verantwortlich, dass die mit dem Besuch der Facebook-Fanpage zusammenhängende Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzkonform erfolgt. (mehr …)

25. Januar 2018

„Fack Ju Göhte“ nicht als Unionsmarke eintragungsfähig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern (24.1.18, Az.: T-69/17) entschieden, dass der Filmtitel „Fack Ju Göhte“ nicht als Unionsmarke eintragungsfähig ist. Die Constantin Film Produktion GmbH unterliegt damit endgültig gegen das europäische Markenamt (EUIPO), das bereits im Jahr 2015 die Eintragung der Marke abgelehnt hatte.

Nach Ansicht des Gerichtes ist aus Sicht des durchschnittlichen Verbrauchers der Ausdruck „Fack Ju“ mit der häufig verwendeten und weit verbreiteten englischen Redewendung „fuck you“ gleichzusetzen und hat somit insgesamt einen naturgemäß vulgären Charakter. Daran ändere auch der am Ende hinzugefügte Bestandteil „Göhte“ nichts, der zwar eine Bestimmung des Adressaten ermögliche, aber ungeeignet sei, die Vulgarität abzumildern. Dass der Film „Fack Ju Göhte“ seit seinem Kinostart von mehreren Millionen Menschen gesehen wurde, bedeute nicht, dass die maßgeblichen Verkehrskreise nicht von dem angemeldeten Zeichen schockiert wären. Auch das Argument der Constantin Film, das Zeichen trage einen scherzhaften Charakter, führe zu keinem anderen Ergebnis. Würde der Ausdruck auf Waren des täglichen Verbrauchs verwendet, wären Verbraucher etwa beim normalen Einkauf mit ihm konfrontiert und es sei nicht erwiesen, dass sie hierin den Titel eines erfolgreichen Film erkennen und das Ganze als Scherz auffassen würden. Der EuGH kommt insofern zu dem Ergebnis, dass der Ausdruck „Fack Ju Göhte“ gegen die guten Sitten verstößt und somit gem. Art. 7 Abs. 1 Ziff. f VO (EG) Nr. 207/2009 von der Eintragung auszuschließen ist.

Die Constantin Film hatte ursprünglich auch beim Deutschen Patent- und Markenamt die Eintragung des Ausdrucks „Fack Ju Göhte“ beantragt, die Anmeldung später aber zurückgenommen. Da auch nach deutschem Recht Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) ist angesichts der Begründung des EuGH wohl nicht davon auszugehen, dass ein erneuter Antrag auf Eintragung als Marke in Deutschland Erfolg haben würde.