23. April 2018

BGH: Angebot des Werbeblockers „Adblock Plus“ wettbewerbsrechtlich erlaubt

Wie der Bundesgerichtshof laut Pressemitteilung am 19.04.2018 entschieden hat, verstößt das Angebot des Werbeblockerprogramms „AdBlock Plus“ nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

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11. April 2018

BVerfG stärkt Rechte von Privatpersonen gegen ungewollte Veröffentlichung von Straßenfotografien (1 BvR 2112/15)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08. Februar 2018 (1 BvR 2112/15) die Rechte von Privatpersonen gegen die ungewollte Veröffentlichungen von Fotos im Bereich der Straßenfotografie gestärkt.

Ein Fotograf hatte in einer Straßenszene die Klägerin abgelichtet. Auf dem Foto scheint sie bewusst in die Kamera zu blicken und ihr Gesicht ist gut erkennbar. Die übrigen abgebildeten Personen sind wesentlich kleiner und unschärfer (mehr …)

21. Februar 2018

Wer Dateifragmente urheberrechtlich geschützter Werke zum Download in Tauschbörsen anbietet, ist Mittäter einer gemeinschaftlichen Urheberrechtsverletzung

Dies hat der BGH kürzlich (Urteil vom 06.12.2017, Az. I ZR 186/16) klargestellt und die Sache unter Aufhebung des Berufungsurteils zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zurückverwiesen. (mehr …)

19. Februar 2018

Darf Amazon Produkte der Konkurrenz bei der Suche nach Marken anzeigen?

Der BGH hatte am 15.02.2018 (Az. I ZR 138/16) darüber zu entscheiden, ob Amazon verpflichtet ist, bei der Eingabe einer konkreten Marke in die Suche nur Produkte dieser Marke anzuzeigen. Geklagt hatte Ortlieb, ein fränkischer Sportartikelhersteller, der vor allem für seine wasserdichten Fahrradtaschen bekannt ist, weil bei Eingabe der Marke nicht nur die Produkte der Klägerin anzeigt wurden, sondern auch Produkte von Amazon und Dritten. Ortlieb sah darin eine Verletzung seiner Rechte. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. (mehr …)

13. November 2017

BGH, Urteil vom 21.9.2017 (I ZR 58/16)

Mit einer aktuellen und für Rechteinhaber erfreulichen Entscheidung vom 21.09.2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Internetprovider in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzungen gesetzlich verpflichtet ist, die Daten seiner Nutzer nicht sofort zu löschen, da den Rechteinhabern die Rechtsverfolgung (insb. von online begangenen Urheberrechtsverstößen) andernfalls unmöglich ist. Der Internetprovider ist damit nicht nur zur Auskunft verpflichtet, sondern darf darüber hinaus – um diese Auskunft überhaupt erteilen zu können – die Daten seiner Nutzer auch nicht sofort löschen:

„Der Verletzte kann deshalb überhaupt nur die ihm zustehenden Rechte wegen einer widerrechtlichen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechts im Internet durchsetzen, wenn es ihm gelingt, die Auskunft vom Diensteanbieter zu einem Zeitpunkt zu verlangen, zu dem entweder die Verbindung noch besteht oder aber der Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung die Verkehrsdaten noch nicht gelöscht hat.“ (I ZR 58/16)