1. Februar 2022

Unbeachtlichkeit von Bedeutungsunterschieden bei Markenkollisionen – BPatG 29 W (pat) 13/20

Auch der “Babo” kann nicht immer gewinnen. Und so entschied das BPatG mit Beschluss vom 22.11.2021, dass die deutsche Wortmarke “Babo” wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Wortmarke “Bobo” teilweise gelöscht wird.

2014 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarke “Babo” u. a. “Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen” eingetragen. Die Inhaberin der älteren Wortmarke “Bobo”, registriert für “Kinder- und Babybekleidungsstücke, insbesondere Strumpfwaren, Mützen, Schals und Schuhe”, sah sich hierdurch in ihren Rechte verletzt und legte Widerspruch ein.

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10. Februar 2021

Landgericht Hamburg: EUR 75.000,- als Streitwert für Verletzung der Marke „PINK FLOYD“ angemessen

In einem von Gutsch & Schlegel Rechtsanwälten geführten Verfahren hat das die 27. Zivilkammer des Landgericht Hamburg (Urteil vom 29.10.2020, 327 O 220/20) einen auf ebay tätigen, gewerblichen Anbieter wegen einer Markenrechtsverletzung zur Zahlung von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 75.000,- verurteilt.

Der Beklagte bot eine CD-Sammlerbox mit dem Zeichen „PINK FLOYD“ an. Die Mandantin der Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte wendete sich konkret nicht gegen das Angebot des Tonträgers, sondern gegen die nicht genehmigte Umverpackung, nämlich eine aus Holz gefertigte „Sammlerbox“.

Der für den Unterlassungsanspruch angesetzte Gegenstandswert in Höhe von ERU 75.000,- sei angemessen und liege im Kammergefüge bei vergleichbaren Fällen.

(Beitrag von Rechtsanwalt Ehlers)

4. Juni 2018

Bezeichnung „Tagesschau“ für Nachrichtensendung ist unterscheidungskräftig

Das Oberlandesgericht Hamburg (Urteil v. 02.03.2018 – Az.: 3 U 167/15) hat die Nutzung der Bezeichnung „tagesumschau“ für ein Nachrichtenportal im Internet untersagt und damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil v. 26.08.2015 – Az. 408 HKO 143/14) weitgehend bestätigt. (mehr …)

23. März 2018

OLG Hamburg: „PINK FREUD“ nutzt Unterscheidungskraft und Wertschätzung der bekannten Marke „PINK FLOYD“ in unlauterer Weise aus

Im Rahmen eines von Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte erfolgreich für die Markeninhaberin geführten Verfügungsverfahrens hatte das Hanseat. Oberlandesgericht (HansOLG, Beschluss vom 19.03.2018, 5 W 17-18)

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19. Februar 2018

Darf Amazon Produkte der Konkurrenz bei der Suche nach Marken anzeigen?

Der BGH hatte am 15.02.2018 (Az. I ZR 138/16) darüber zu entscheiden, ob Amazon verpflichtet ist, bei der Eingabe einer konkreten Marke in die Suche nur Produkte dieser Marke anzuzeigen. Geklagt hatte Ortlieb, ein fränkischer Sportartikelhersteller, der vor allem für seine wasserdichten Fahrradtaschen bekannt ist, weil bei Eingabe der Marke nicht nur die Produkte der Klägerin anzeigt wurden, sondern auch Produkte von Amazon und Dritten. Ortlieb sah darin eine Verletzung seiner Rechte. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. (mehr …)