31. Mai 2018

„Bild“ klagt gegen Rundfunklizenzpflicht für Livestreaming-Angebote

„PietSmiet“ und „Gronkh“ hatten noch davor zurückgeschreckt, nun macht es die „Bild“. Wie die FAZ aktuell berichtet, klagt der Axel Springer Medienkonzern vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Untersagung der Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB), die Livestreaming-Angebote „Bild live“, „Die richtigen Fragen“ und „Bild-Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“ ohne eine Rundfunkzulassung anzubieten. Gleichzeitig versucht Axel Springer, im einstweiligen Rechtsschutz die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheids zu erreichen. (mehr …)

20. April 2018

BILD-Livestreams: zulassungspflichtiger Rundfunk

BILD-Livestreams: zulassungspflichtiger Rundfunk

Laut einer Entscheidung der Zak (Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten) handelt es sich bei den Streams „BILD live“, „Die richtigen Fragen“ und den „Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“ um zulassungspflichtigen Rundfunk, da sie regelmäßig anhand eines Sendeplans veranstaltet werden und auf zeitgleichen linearen Empfang ausgelegt sind. Stellt die Bild Zeitung nicht innerhalb von zwei Wochen ein Antrag auf Zulassung, werden die beiden Livestreams untersagt.

16. Januar 2018

GronkhTV“ erhält Rundfunkzulassung für Live-Streaming-Kanäle

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass der Erteilung einer Rundfunkzulassung für zwei „Gronkh“ Kanäle »keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt“ entgegenstehen. Hier zur Meldung der KEK. „Gronkh“, der mit bürgerlichem Name Erik Range heißt, ist einer der erfolgreichsten deutsche Gamer und YouTuber. Er bietet vor allem sog. „Let´s play“ Videos an. Hierbei handelt es sich um kommentierte Videos mit Aufnahmen aus Computerspielen. Auf „Gronkh.tv“ sowie auf dem „Gronkh“ twitch.tv Kanal werden diese Videos per Live-Stream ganztätig bzw. mehrmals wöchentlich angeboten.

Da bei einem Live-Stream die Möglichkeit zu einem individuellen Abruf fehlt, sind einige Landesmedienanstalten seit längerem der Ansicht, dass regelmäßige Live-Streaming-Programme einer Rundfunklizenz bedürfen. Die Landesmedienastalt NRW hatte daher zunächst den twitch.tv Kanalbetreiber „PietSmiet“ aufgefordert eine Rundfunklizenz zu beantragen; im Herbst letzten Jahres folgten dann Aufforderungen an weitere Anbieter.

Dass mit Gronkh nun einer der prominentesten deutschen Gamer tatsächlich Rundfunklizenzen für seine regelmäßigen Live-Streaming-Angebote beantragt hat, dürfte laut Games Wirtschaft für die Branche eine hohe Signalwirkung haben. Es ist davon auszugehen, dass weitere Anbieter seinem Vorbild folgen werden.

22. November 2017

Rundfunkzulassung für Live-Streaming Kanäle (weiterhin) erforderlich

Als die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten im März dieses Jahres bekanntgab (hier zur Meldung bei Heise), dass es sich bei dem „Let’s play“ live Streaming twitch.tv Kanal »PietSmietTV« um ein zulassungspflichtiges Rundfunkangebot handele und „PietSmiet“ zudem gleich noch mit einer Untersagung drohte, zeigten sich hierüber im Netz nicht nur die Gamesfreunde irritiert. Die Entscheidung der ZAK bedeutete schließlich für jeden Anbieter regelmäßiger live Streaming Angebote, sei es bei twitch.tv, YouTube oder facebook, die Notwendigkeit zum Erwerb einer Rundfunklizenz. Ein Vorgang also, der mit einem nicht unerheblichen administrativen Aufwand verbunden ist. Hinzu kommt, dass das jeweilige Angebot damit auch den sonstigen Anforderungen, die der Rundfunkstaatsvertrag an die Programmanbieter stellt, unterfällt. Nachdem es um dieses Thema nun eine Zeit lang etwas ruhiger geworden war, berichtet Heise aktuell darüber, dass die Landesmedienanstalt NRW weitere Anbieter von „Let’s play“-Kanälen angeschrieben und  zum Erwerb einer Rundfunklizenz aufgefordert hat. Damit bleibt es also dabei, dass live Streaming Anbieter, die sich an die Allgemeinheit richten und Inhalte entlang eines Sendeplans verbreiten, den die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, einer Rundfunklizenz bedürfen. Liegt eine solche nicht vor, droht ein Einschreiten der zuständigen Landesmedienanstalt.