31. Mai 2018

„Bild“ klagt gegen Rundfunklizenzpflicht für Livestreaming-Angebote

„PietSmiet“ und „Gronkh“ hatten noch davor zurückgeschreckt, nun macht es die „Bild“. Wie die FAZ aktuell berichtet, klagt der Axel Springer Medienkonzern vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Untersagung der Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB), die Livestreaming-Angebote „Bild live“, „Die richtigen Fragen“ und „Bild-Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“ ohne eine Rundfunkzulassung anzubieten. Gleichzeitig versucht Axel Springer, im einstweiligen Rechtsschutz die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheids zu erreichen.

Die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hatte in einer Pressemitteilung vom 18.04.2018 bereits ausgeführt, dass es sich bei den Livestreaming-Angeboten um Rundfunk handele, weil die Livestreams zum zeitgleichen Empfang bestimmt seien und entlang eines Sendeplans verbreitet würden. Axel Springer tritt nun eben dieser Ansicht der ZAK entgegen. Das Verfahren dürfte große praktische Relevanz haben, waren die Landesmedienanstalten im letzten Jahr wiederholt gegen Anbieter von Livestreams vorgegangen und hatte sie zur Unterlassung oder Beantragung einer Rundfunkzulassung aufgefordert.