Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass der Erteilung einer Rundfunkzulassung für zwei „Gronkh“ Kanäle »keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt“ entgegenstehen. Hier zur Meldung der KEK. „Gronkh“, der mit bürgerlichem Name Erik Range heißt, ist einer der erfolgreichsten deutsche Gamer und YouTuber. Er bietet vor allem sog. „Let´s play“ Videos an. Hierbei handelt es sich um kommentierte Videos mit Aufnahmen aus Computerspielen. Auf „Gronkh.tv“ sowie auf dem „Gronkh“ twitch.tv Kanal werden diese Videos per Live-Stream ganztätig bzw. mehrmals wöchentlich angeboten.
Da bei einem Live-Stream die Möglichkeit zu einem individuellen Abruf fehlt, sind einige Landesmedienanstalten seit längerem der Ansicht, dass regelmäßige Live-Streaming-Programme einer Rundfunklizenz bedürfen. Die Landesmedienastalt NRW hatte daher zunächst den twitch.tv Kanalbetreiber „PietSmiet“ aufgefordert eine Rundfunklizenz zu beantragen; im Herbst letzten Jahres folgten dann Aufforderungen an weitere Anbieter.
Dass mit Gronkh nun einer der prominentesten deutschen Gamer tatsächlich Rundfunklizenzen für seine regelmäßigen Live-Streaming-Angebote beantragt hat, dürfte laut Games Wirtschaft für die Branche eine hohe Signalwirkung haben. Es ist davon auszugehen, dass weitere Anbieter seinem Vorbild folgen werden.