Urteil des EuGH: Keine Befreiung von der Haftung durch einfachen Verweis auf Mitnutzer.
Am gestrigen Tag hat der EuGH mit seinem Urteil in der Rechtssache Bastei Lübbe GmbH ./. Michael Strotzer (C-149/17) auf ein Ersuchen des Landgerichts München I um Auslegung der Vorschriften des Unionsrechts über den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geantwortet, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, sich nicht dadurch von der Haftung befreien kann, dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Nutzung des Anschlusses durch dieses Familienmitglied mitzuteilen. (mehr …)