8. April 2022

Neue Pink Floyd Single „Hey Hey Rise Up“ !!!

Pink Floyd veröffentlichen heute eine neue Single zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine. „Hey Hey Rise Up“ ist die erste neue Originalmusik, die unsere Mandanten seit dem 1994er Album „The Division Bell“ gemeinsam aufgenommen haben. Der gesamte Erlös kommt der humanitären Hilfe für die Ukraine zugute. Großartige Sache!

10. Februar 2021

Landgericht Hamburg: EUR 75.000,- als Streitwert für Verletzung der Marke „PINK FLOYD“ angemessen

In einem von Gutsch & Schlegel Rechtsanwälten geführten Verfahren hat das die 27. Zivilkammer des Landgericht Hamburg (Urteil vom 29.10.2020, 327 O 220/20) einen auf ebay tätigen, gewerblichen Anbieter wegen einer Markenrechtsverletzung zur Zahlung von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 75.000,- verurteilt.

Der Beklagte bot eine CD-Sammlerbox mit dem Zeichen „PINK FLOYD“ an. Die Mandantin der Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte wendete sich konkret nicht gegen das Angebot des Tonträgers, sondern gegen die nicht genehmigte Umverpackung, nämlich eine aus Holz gefertigte „Sammlerbox“.

Der für den Unterlassungsanspruch angesetzte Gegenstandswert in Höhe von ERU 75.000,- sei angemessen und liege im Kammergefüge bei vergleichbaren Fällen.

(Beitrag von Rechtsanwalt Ehlers)

10. Oktober 2018

Auskunft gegenüber Internetplattformen – unüberwindbare Hürden für Rechteinhaber?

Viele Verletzungen immaterieller Rechte finden heutzutage über Internetplattformen wie Facebook, YouTube, Amazon, eBay und Co. statt.

Für den Inhaber von bspw. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten stellt sich dabei häufig das Problem, den richtigen Gegner ausfindig zu machen. Denn die Rechtsverletzung wird in erster Linie nicht von der Plattform begangen, sondern von einem unbekannten Nutzer der Plattform mit einem Account-Alias. Die Verfolgung der eigenen Ansprüche ohne die Identität des Täters zu kennen, geschweige denn dessen ladungsfähige Anschrift, gestaltet sich in diesen Fällen häufig schwer. Wo keine Adresse, da kein Richter. (mehr …)

23. März 2018

OLG Hamburg: „PINK FREUD“ nutzt Unterscheidungskraft und Wertschätzung der bekannten Marke „PINK FLOYD“ in unlauterer Weise aus

Im Rahmen eines von Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte erfolgreich für die Markeninhaberin geführten Verfügungsverfahrens hatte das Hanseat. Oberlandesgericht (HansOLG, Beschluss vom 19.03.2018, 5 W 17-18)

(mehr …)

17. Oktober 2017

David Gilmour „Live at Pompeii“ erreicht Platz 2 der offiziellen deutschen Charts.

Das neue grandiose Live-Album „Live at Pompeii“ unsere Mandanten David Gilmour chartet auf Platz 2 der deutschen Verkaufscharts. Glückwunsch !

(17.10.2017)

30. Juni 2017

The Pink Floyd Exhibition: Their Mortal Remains

Thomas Schlegel mit Nick Mason (Pink Floyd) bei der Voreröffnung „The Pink Floyd Exhibition: Their Mortal Remains“ im Victoria & Albert Museum, London.

11.05.2017 (Foto: Privat)