1. Februar 2022

Unbeachtlichkeit von Bedeutungsunterschieden bei Markenkollisionen – BPatG 29 W (pat) 13/20

Auch der “Babo” kann nicht immer gewinnen. Und so entschied das BPatG mit Beschluss vom 22.11.2021, dass die deutsche Wortmarke “Babo” wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Wortmarke “Bobo” teilweise gelöscht wird.

2014 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarke “Babo” u. a. “Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen” eingetragen. Die Inhaberin der älteren Wortmarke “Bobo”, registriert für “Kinder- und Babybekleidungsstücke, insbesondere Strumpfwaren, Mützen, Schals und Schuhe”, sah sich hierdurch in ihren Rechte verletzt und legte Widerspruch ein.

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