Gutsch & Schlegel: 3 / Facebook: 0 (Game Over)
Ein weiterer Erfolg für uns gegen Meta/Facebook in Sachen inoffizielle Facebook-Profile. Aufgrund der sehr deutlichen Hinweise in der mündlichen Verhandlung vor dem hanseatischen Oberlandesgericht, hat Meta/Facebook die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgenommen.
Wir müssen daher die Gutsch & Schlegel Profilseiten, die Facebook ohne unsere Zustimmung angelegt hatte, nicht dulden und haben einen Anspruch auf Unterlassung. Interessant noch der Hinweis des Vorsitzenden, dass selbst die Bezeichnung „inoffiziell“ wohl nicht ausreichend sein dürfte, um eine Irreführung über den Ersteller der Profilseiten auszuschließen.
Zum Hinterggrund die News vom 18.2.2020.
Danke an Dr. Stefan Ellenberg und Christoph Schütz für die großartige Arbeit.