EuGH stärkt Rechte von Fotografen
Mit Urteil vom 07.08.2018 hat der EuGH entschieden, dass das öffentliche Zugänglichmachen einer Fotografie auf einer Homepage auch dann der Zustimmung des Urhebers bedarf, wenn die Fotografie bereits auf einer anderen Homepage abrufbar ist. Im entschiedenen Fall wurde eine auf einem Reiseportal veröffentlichte Fotografie in einem Schülerreferat genutzt und dieses später durch die Schule online veröffentlicht. Das Foto wurde hierbei nicht lediglich eingebunden (Framing) oder verlinkt (Linking), sondern von der Schülerin heruntergeladen und dann in den Vortrag als eigene Datei eingesetzt. (mehr …)