26. Juli 2018

Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über seinen ungesicherten Internetanschluss

Wie aus einer Pressemitteilung des BGH hervorgeht, hatte dieser heute in einem Filesharing-Verfahren erneut über die Haftung eines Internetanschlussinhabers zu entscheiden, über dessen Anschluss ein Computerspiel anderen Teilnehmern einer Tauschbörse zum Download angeboten worden war (Urteil vom 26.07.2018, Az. I ZR 64/17 – Dead Island).

Der Anschlussinhaber, der neben seinem privaten Anschluss unter seiner IP-Adresse noch öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots sowie drahtgebunden zwei eingehende Kanäle aus dem Tor-Netzwerk („Tor-Exit-Nodes“) ungesichert betreibt, und bereits zuvor wegen des unerlaubten Anbietens verschiedener urheberrechtlich geschützter Werke über seinen Anschluss abgemahnt worden ist, wurde in diesem Verfahren vom Rechteinhaber auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen. (mehr …)