10. Oktober 2018

Auskunft gegenüber Internetplattformen – unüberwindbare Hürden für Rechteinhaber?

Viele Verletzungen immaterieller Rechte finden heutzutage über Internetplattformen wie Facebook, YouTube, Amazon, eBay und Co. statt.

Für den Inhaber von bspw. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten stellt sich dabei häufig das Problem, den richtigen Gegner ausfindig zu machen. Denn die Rechtsverletzung wird in erster Linie nicht von der Plattform begangen, sondern von einem unbekannten Nutzer der Plattform mit einem Account-Alias. Die Verfolgung der eigenen Ansprüche ohne die Identität des Täters zu kennen, geschweige denn dessen ladungsfähige Anschrift, gestaltet sich in diesen Fällen häufig schwer. Wo keine Adresse, da kein Richter. (mehr …)