Das Landgericht München hat auf Antrag der Constantin Film eine einstweilige Verfügung erlassen, die Vodafone dazu verpflichtet zu verhindern, daß Internetnutzer bei Vodafone Kabel auf das deutsche Streamingportal Kinox.to zugreifen können. Wie der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2014, ebenfalls auf Betreiben der Constantin Film, entschieden hatte, sind Internet-Provider verpflichtet illegale Webseiten, die urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten, zu sperren (C-314/12) .