7. November 2018

DS-GVO Verstöße können von Mitbewerbern verfolgt werden

In einem noch unveröffentlichten Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht (Urt. v. 25.10.2018 – Az.: 3 U 66/17) entschieden, dass DS-GVO Verstöße auch von Mitbewerbern verfolgt werden können. Zu dieser in der juristischen Literatur kontrovers diskutierten Frage hatten sich kürzlich schon das LG Bochum und das Landgericht Würzburg geäußert. Das Landgericht Würzburg (Beschl. v. 13.09.2018 – Az.: 11 O 1741/18 UWG) hatte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Nichteinhaltung der DSGVO, allerdings ohne dies in wirklich nennenswerter Weise zu begründen, bejaht. (mehr …)