5. Juli 2018

Landgericht Hamburg verurteilt Onlinedienst UseNeXT zu Schadensersatz und erkennt Täterhaftung an

Wie die GEMA in einer Pressemitteilung vom 02.07.2018 meldet, hat das Landgericht Hamburg in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 308 O 314/16 entschieden, dass sich Zugangsdienste, deren Geschäftsmodell auf der illegalen Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken beruht, den Rechteinhabern gegenüber schadensersatzpflichtig machen können. Beklagte war der Zugangsanbieter Aviteo Ltd., der Betreiber von UseNeXT, einem Zugangsdienst ins Usenet. Im konkreten Fall wurde dieser als Täter einer Urheberrechtsverletzung der GEMA gegenüber zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Die GEMA geht bereits seit Jahren immer wieder erfolgreich gegen UseNeXT vor.

(Beitrag von Rechtsanwalt Tilman Winterling)