22. November 2017

Rundfunkzulassung für Live-Streaming Kanäle (weiterhin) erforderlich

Als die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten im März dieses Jahres bekanntgab (hier zur Meldung bei Heise), dass es sich bei dem „Let’s play“ live Streaming twitch.tv Kanal »PietSmietTV« um ein zulassungspflichtiges Rundfunkangebot handele und „PietSmiet“ zudem gleich noch mit einer Untersagung drohte, zeigten sich hierüber im Netz nicht nur die Gamesfreunde irritiert. Die Entscheidung der ZAK bedeutete schließlich für jeden Anbieter regelmäßiger live Streaming Angebote, sei es bei twitch.tv, YouTube oder facebook, die Notwendigkeit zum Erwerb einer Rundfunklizenz. Ein Vorgang also, der mit einem nicht unerheblichen administrativen Aufwand verbunden ist. Hinzu kommt, dass das jeweilige Angebot damit auch den sonstigen Anforderungen, die der Rundfunkstaatsvertrag an die Programmanbieter stellt, unterfällt. Nachdem es um dieses Thema nun eine Zeit lang etwas ruhiger geworden war, berichtet Heise aktuell darüber, dass die Landesmedienanstalt NRW weitere Anbieter von „Let’s play“-Kanälen angeschrieben und  zum Erwerb einer Rundfunklizenz aufgefordert hat. Damit bleibt es also dabei, dass live Streaming Anbieter, die sich an die Allgemeinheit richten und Inhalte entlang eines Sendeplans verbreiten, den die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, einer Rundfunklizenz bedürfen. Liegt eine solche nicht vor, droht ein Einschreiten der zuständigen Landesmedienanstalt.