13. Juni 2019

Lizensierung von Musik für bühnenmäßige Darstellung nicht über die GEMA möglich

Mit gestrigem Urteil (Az.: 12 O 263/18) verbietet das LG Düsseldorf laut seiner Pressemitteilung dem Schauspielhaus Düsseldorf die von Tonkünstler Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponierte Musik zu „Der Idiot“ von Fjodor Dostojewski zu nutzen.

Nachdem Düsseldorf für die Spielzeit 16/17 eine Pauschale an den Kläger für die Nutzung gezahlt hatte, verweigerte es für die folgenden Spielzeiten eine Vergütung mit dem Hinweis auf die eigenen Zahlungen an die GEMA. Allerdings wird Musik, die ein bewegtes Spiel begleitet, im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG bühnenmäßig dargestellt, wenn sie integrierender Bestandteil des Spielgeschehens ist und nicht nur zur bloßen Untermalung dient. So war es auch in Düsseldorf der Fall. Die hierfür notwendigen Rechte können gemäß § 1 lit. a des Berechtigungsvertrages nicht über die GEMA erworben werden.