24. Februar 2020
Tina Turner muss Nutzung ihres Bildnisses und Namens für Musicalproduktion nicht dulden.
Tina Turner muss die Bewerbung eines unlizenzierten „Tina Turner“-Musicals mit ihrem Namen und der Abbildung einer Doppelgängerin nicht dulden, wenn hierdurch der irrige Eindruck erweckt wird, es handele sich um Tina Turner und sie wirke an dem Musical mit. So das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.