5. März 2022

Charity Projekt Uta Peters „Art for Peace“

Die Künstlerin Uta Peters hat ein Werk zum Ukraine-Krieg geschaffen, das den Schrecken des Wahnsinns audrückt. Wir möchten gemeinsam mit ihr das Bild („Licht und Schatten“ 2022, 70 x 50 cm, Acryl auf Leinwand) versteigern und den kompletten Erlös zugunsten der Aktion Deutschland Hilft spenden. Interessierte können ihr Gebot in Euro an ukraine@g-s-legal.com mailen. Das Startgebot liegt bei EUR 750,-.

Alle Gebote bis zum 11. März 2022 (24 Uhr) werden berücksichtigt. Der Erwerber wird nach Eingang der Zahlung genannt. Gutsch & Schlegel garantiert, dass 100 % des eingehenden Betrages an die Spendenorganisation gelangt. Wir hoffen auf rege Beteiligung.

Uta Peters: „Die rechte Seite des Bildes zeigt die Ukraine als eigenständiges, demokratisches, blühendes Land mit Traditionen und Folklore. Links dagegen begegnet uns nichts als Angst, Tod, Blut, Trauer und Zerstörung. Stoppt Putin, stoppt den Krieg! Frieden für die Ukraine, Frieden für die Welt!

Finales Höchstgebot: EUR 1.250,- von Prof. Dr. Volker Limmroth, Köln. Vielen Dank !

 

 

28. Dezember 2018

Auch gemeinfreie Kunst kann geschützt sein!

In einem am 20.12.2018 verkündeten Urteil  (Az. I ZR 104/17 – Museumsfotos) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Fotografieren von gemeinfreien Werken – also solcher Werke, für die nach Ablauf einer bestimmten Zeit kein Schutz mehr nach dem Urheberrechtsgesetz besteht – nicht ohne Weiteres erlaubt ist, sondern z.B. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen von einer Zustimmung abhängig gemacht und ansonsten verboten werden kann. Im vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Museum in seiner Benutzungsordnung das Anfertigen von Fotografien der ausgestellten Werke ohne Zustimmung untersagt. Durch den Abschluss des Besichtigungsvertrages mit dem Museum wurde die Benutzungsordnung Vertragsbestandteil. Ein Fotograf, der ohne entsprechende Zustimmung Fotos von den ausgestellten Werken erstellt und diese im Anschluss im Internet hochgeladen hatte,  wurde vom Museum somit erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen.