Gutsch & Schlegel stoppen rechtswidrige Musiknutzung durch AfD Kommunalpolitikerin
Gutsch & Schlegel haben erfolgreich die rechtswidrige Nutzung eines Musiktitels durch die AfD-Kommunalpolitikerin Yvonne Venticinque-Effenberger des AfD Kreisverband Waldeck-Frankenberg gestoppt. Die Direktkandidatin des Kreisverbandes hatte auf ihrer Facebook-Seite ein Werbevideo im Rahmen Ihres Wahlkampfes für die rechtsextremistische AfD zu den Hessischen Landtagswahlen 2023 mit dem Titel „Für die Liebe (Akustic Version)“ des Singer-Songwriter Duos „Berge“ hinterlegt. Dies geschah jedoch ohne die erforderliche Zustimmung der exklusiven Rechteinhaberin, unserer Mandantin FerryHouse, einzuholen. Denn damit hat sie nicht nur gegen die „Music Guidelines“ von Facebook verstoßen, sondern auch gegen das Urheberrecht. Die Gegenseite hat eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben und die Kosten getragen.
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel wird das von Frau Venticinque-Effenberger getragene RVG-Honorar an „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft“ spenden.