8. Februar 2018

Geoblocking auch weiterhin zulässig für Musik, Filme, Ebooks und Online Spiele

Das EU-Parlament hat am Dienstag eine Verordnung verabschiedet, nach der ab Ende 2018 das Geoblocking beim Online-Shopping verboten ist. Händler in der EU müssen nun den Verbrauchern, egal von wo innerhalb der EU sie die Seite aufrufen, überall unter gleichen Voraussetzungen Zugang zu ihren Waren und Dienstleistungen gewähren. Die Verordnung verbietet außerdem, dass ein Anbieter unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden je nach deren Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder dem Ort ihrer Niederlassung verwendet oder auf dieser Grundlage die akzeptierten Zahlungsmethoden eingrenzt. Zweck dieser Verordnung ist es, „einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts zu leisten“.

Vom Verbot der Geoblockings ausgenommen sind aber urheberrechtlich geschützte digitale Inhalte. Das Abrufen von Musik, Filmen, eBooks und Online-Spielen darf daher auch in Zukunft territorial beschränkt werden. Sender können so wie gehabt den Zugang zu ihren Mediatheken beschränken, Streaming-Anbieter wie Spotify, Netflix oder Amazon Prime den Abruf ihres Angebots nur in bestimmten Ländern zulassen. Klarheit herrscht insofern auch für die Werbebranche, wo z.B. Schauspieler und Musikkomponisten für Werbespots häufig nur auf bestimmte Länder beschränkte Rechte übertragen so dass der Zugang zu diesen Spots über das Internet dementsprechend beschränkt werden muss. Auch hier ist Geoblocking weiterhin zulässig

Die EU-Kommission wurde allerdings verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren zu prüfen, ob das Verbot von Geoblocking auch auf diese Inhalte ausgeweitet werden soll.