Der Bundesgerichtshof bestätigt die Untersagung der Verwendung von Musikwerke der Band „Die Höhner“ durch die NPD wegen Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten. Die Beschwerde der NPD gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorherigen Urteil des 2. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 22. Juni 2016 wurde zurückgewiesen. (I ZR 147/16)