6. Juni 2018

Betreiber von Facebook-Fanpage ist mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich

Nach dem gestern ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-210/16) ist nicht nur der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook, sondern daneben auch der Betreiber einer bei diesem sozialen Netzwerk unterhaltenen Fanpage dafür verantwortlich, dass die mit dem Besuch der Facebook-Fanpage zusammenhängende Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzkonform erfolgt.

Dieses Urteil erging, nachdem sich das Bundesverwaltungsgericht in einem laufenden Rechtsstreit im Wege eines Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gewandt und um Beantwortung der Frage gebeten hatte, ob auch der Betreiber einer Facebook-Fanpage nach der damals gültigen EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) als datenschutzrechtlich Verantwortlicher eingestuft werden muss. Gegenstand des vor dem Bundesverwaltungsgericht geführten Rechtsstreits war ein gegen den Betreiber der Facebook-Fanpage im Jahre 2011 erlassener Verwaltungsakt, mit dem diesem die Deaktivierung seiner Facebook-Fanpage mit der Begründung aufgegeben worden war, dass durch den Einsatz von Cookies auf der Fanpage personenbezogene Daten der Fanpage-Besucher erhoben werden, ein entsprechender Hinweis auf der Fanpage jedoch fehle.

Die Auffassung des Fanpage-Betreibers, dass es an seiner datenschutzrechtlichen Verantwortung fehle, da die relevante Datenhebung über eine ihm vom Netzwerk-Betreiber Facebook als nicht abdingbaren Teil des Benutzungsverhältnisses kostenfrei zur Verfügung gestellte Funktion erfolge und er die damit verbundene Datenerhebung nicht seiner Kontrolle unterliege, teilen die Luxemburger Richter nicht. Nach Ansicht des Gerichtshofs kann der Umstand, dass ein Betreiber einer Fanpage die von Facebook eingerichtete Plattform nutzt, um die dazugehörigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, diesen nicht von der Beachtung seiner Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten befreien.

(Beitrag von Rechtsanwältin Nina Peters)